Unternehmensförderung: Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz in Kraft getreten
Am 1. August 2019 ist das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz in Kraft getreten, welches den Zugang zur Ausbildungsförderung für Ausländerinnen und Ausländer verbessert. Hierdurch können viele Geflüchtete erstmals an Integrations- und Berufssprachkursen teilnehmen. Zudem wird der Zugang zur Ausbildungsförderung für Ausländerinnen und Ausländer stark ausgeweitet.
Konkret gibt es einen besseren Zugang zur Sprachförderung des Bundes, sodass Asylbewerber bereits nach drei Monaten gestatteten Aufenthalt (Voraussetzung: Einreise bis 31. Juli 2019 und Arbeitsmarktnähe) und Geduldete nach seches Monaten geduldeten Aufenthalt die Sprachförderung des Bundes (Integrationskurse und Berufssprachkurse) in Anspruch nehmen können.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und die Assistierte Ausbildung (AsA). Diese sind nun nicht mehr an die Aufenthaltszeiten gebunden, sondern prinzipiell zugänglich für alle Ausländer, die aufenthaltsrechtlichen Zugang zum Ausbildungsmarkt haben.
Durch das Asylbewerberleistungsgesetz werden ab dem 1. September 2019 auch die Förderlücken von Asylbewerbern und Geduldeten geschlossen, sodass die Aufnahme einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung oder eines Studiums nun nicht mehr am fehlenden Lebensunterhalt scheitert. Zudem werden die bisher befristeten Regelungen zum Erhalt von vermittlungsunterstützenden Leistungen der aktiven Arbeitsförderung entfristet.
Auch die Teilnahme an Sprachkursen wird für die betroffenen Personen erleichtert, da es nun möglich ist, dass das Arbeitslosengeld trotz Teilnahme an einem Integrationskurs oder einem berufsbezogenen Deutschsprachkurs fortgezahlt werden kann, wenn die Verbesserung der Sprachkenntnisse für die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig ist.
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