Überarbeitete Verordnung zu persistenten organischen Schadstoffen (POP-Verordnung) in Kraft getreten
Im Juli 2019 ist die Neufassung der europäischen Verordnung über persistente organische Schadstoffe ((EU) 2019/1021) in Kraft getreten. Unter anderem gelten für den Flammenhemmer Decabromdiphenylether (DecaBDE) künftig bestimmte Grenzwerte. Die Neufassung kann insbesondere Auswirkungen auf das Recycling von Kunststoffen (v. a. aus Elektro- und Elektronikgeräten oder aus Altfahrzeugen) sowie von (beschichteten) Textilien haben, da hier häufig DecaBDE enthalten ist. Auch für andere bromierte Diphenylether (PBDE, konkret Tetra-, Penta-, Hexa- und Heptabromdiphenylether) wurden Grenzwerte in die Verordnung aufgenommen. Den Verordnungstext finden Sie hier.
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