Verkehr: Beratungsleistungen durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Steigende Ansprüche an die Flexibilität von Dienstleistungen können dafür sorgen, dass es zu Spannungen bei der Einhaltung von Vorschriften und Richtlinien kommt. Die Unternehmen des Verkehrsgewerbes als eine in besonderem Maße von Termindruck und der Notwendigkeit zunehmend effizienterer Betriebsabläufe gekennzeichneten Branche bewegen sich in genau diesem Spannungsfeld. Die Einhaltung sämtlicher bestehender Sozialvorschriften im Straßenverkehr (z. B. Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz) zu jedem Zeitpunkt zu einhundert Prozent ist angesichts der Anforderungen des von starkem Wettbewerb geprägten Marktes bei gleichzeitigen Belastungen, beispielsweise durch den Fahrermangel, praktisch nicht leistbar.
Zur Gewährleistung eines effektiven Arbeitsschutzes und Unterbindung systematischer Zuwiderhandlung bedarf es der Aufsicht durch eine leistungsfähige Kontrollbehörde, in diesem Fall des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV). Neben der Ahndung von Verstößen und weiteren Tätigkeiten kommt dieser Institution auch die Funktion eines Beraters für Unternehmer, Betreiber und Arbeitnehmer zu. Hierbei können in Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörde Aspekte des betrieblichen Managements betrachtet werden, um mögliche Problemfelder zu entschärfen und Lösungen aufzuzeigen, sich noch zuverlässiger innerhalb des rechtlichen Rahmens zu bewegen. Auf dieses Beratungsangebot möchte die IHK Südthüringen hiermit ausdrücklich aufmerksam machen. Fachkundige Ansprechpartner beim TLV erreichen Sie in der Abteilung Arbeitsschutz der für Ihren Unternehmenssitz zuständigen Regionalinspektion (Regionalinspektion Mittelthüringen für den Ilm-Kreis, für alle anderen Landkreise des Kammerbezirks die Regionalinspektion Südthüringen).
Ein weiterführendes Informationsangebot hält die Webseite des TLV bereit. Unter der Rubrik „Publikationen“ finden Sie u.a. ein Merkblatt zu Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

+49 3681 362-132