Mobilität — alternative Antriebe

Für eine Umstellung des betrieblichen Fuhrparks auf elektrische Antriebe spricht vieles – vom Klimaschutz bis zu rechtlichen Vorgaben. Der Weg ist allerdings nicht ohne Fallstricke. Was Unternehmen wissen müssen, erläutert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in einer aktuellen Handreichung.

Im Leitfaden "Betriebliche Elektromobilität" wird in den drei Kapiteln

  • Elektromobilität am Unternehmensstandort,
  • Elektromobilität außerhalb des Unternehmensstandortes und
  • Betreiben von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände

jeweils auf verschiedene Anwendungsfälle, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten eingegangen.

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Mit dem Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG), das im März 2021 in Kraft getreten ist, wird die Errichtung von bzw. Ausstattung mit Leitungs- und Ladeinfrastruktur für neue und bestehende Gebäude geregelt.

Nach § 1 (2) GEIG sind kleine und mittlere Unternehmen mit ihren eigenen Nichtwohngebäuden nicht betroffen, sofern sie diese überwiegend selbst nutzen.

Jedoch ist bei neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität auszustatten und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass nach dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt errichtet wird. Wird ein bestehendes Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellpätzen einer größeren Renovierung unterzogen, die auch den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes bzw. des Parkplatzes umfasst, muss mindestens jeder fünfte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Es ist außerdem zu beachten, dass auch für Wohngebäude und gemischt genutzte Gebäude Anforderungen an die Errichtung von Leitungs- bzw. Ladeinfrastruktur bestehen.

Den Gesetzestext finden Sie im Bundesgesetzblatt Teil I | Nr. 11 | 24. März 2021.

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Dr. Janet Nußbicker-Lux
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Referentin Umwelt und Energie

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