CLP - Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures
Die EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Stoffen und Gemischen beruht auf dem Global Harmonisierten System der Vereinten Nationen (GHS). Sie soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sowie den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen gewährleisten.
Als EU-Verordnung besitzt die CLP-Verordnung gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.
EU-Rat und Parlament haben die Verschiebung zahlreicher Vorschriften der 2024 überarbeiteten Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe (CLP-Verordnung) auf den 1. Januar 2028 beschlossen.
Der Text zur Regulierung der Verschiebung ist nun im Amtsblatt der Europäischen Union verfügbar. Regulation - EU - 2025/2439 - DE - EUR-Lex
Durch die „Stop-the-clock“-Verordnung wird der Geltungsbeginn der in der 2024 überarbeiteten CLP-Verordnung eingeführten neuen Bestimmungen auf den 1. Januar 2028 verschoben. Dies betrifft insbesondere die neuen Bestimmungen für die Fristen der Neukennzeichnung bei Änderungen der Einstufungen, für das Format der Kennzeichnungsetiketten, für Informationsanforderungen bei Werbung, Online-Handel und Fernabsatz sowie die Kennzeichnungsvorschriften für Tankstellen.
In der 2024 überarbeiteten CLP-Verordnung waren ursprünglich als Zeitpunkt des Geltungsbeginns dieser Bestimmungen der 1. Juli 2026 bzw. der 1. Januar 2027 festgelegt.
Quelle: DIHK
Die Überarbeitung der CLP-Verordnung beinhaltet folgende Hauptpunkte:
- Einstufung
- Kennzeichnung
- Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- Mitteilungen an die Giftinformationszentren
Den Verordnungstext im Amtsblatt finden Sie hier: Verordnung - EU - 2024/2865 - DE - EUR-Lex
Einen Überblick über die Änderungen fasst der CLP-Helpdesk zusammen: Helpdesk - Homepage - CLP-Revision - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Die EU-Kommission hat am 3. Mai 2022 die 18. ATP (Adaptation to Technical Progress) zur europäischen CLP-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Dadurch kommt es zu einer Anpassung der Liste von Einträgen zur Harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung in Annex VI. Laut Mitteilung der ECHA kommt es in diesem Zuge zu 39 neuen Einträgen, der Überarbeitung von 17 Einträgen sowie zur Löschung eines Eintrages.
Die Veröffentlichung finden Sie hier.
Die EU-Kommission hat am 13. November 2020 die 2. Änderungsverordnung des Anhangs VIII der CLP-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht, wodurch sie am 14. November 2020 in Kraft getreten ist. Die zweite Änderungsverordnung geht auf verschiedene Schwierigkeiten der Umsetzung des Anhangs VIII der CLP-Verordnung ein, welche zuvor festgestellt wurden. Die darin vorgesehenen Vereinfachungen für Unternehmen betreffen zum Beispiel individuell auf Anfrage erstellte Gemische oder Gemische mit regelmäßigem Komponentenwechsel. Die Änderungsverordnung finden Sie im Amtsblatt der EU hier.
Was ist ein UFI?
Im Rahmen der Harmonisierung der Informationsanforderungen wurde ein eindeutiger alphanumerischer Code eingeführt, der als zusätzliches Mittel zur Identifizierung eines Gemischs auf das Etikett eines Produkts aufgedruckt oder auf dem Etikett angebracht wird. Dieser Code oder UFI (Unique Formula Identifier / eindeutiger Rezepturidentifikator) ist ein eindeutiger 16-stelliger alphanumerischer Code, der die übermittelten Informationen zu einem Gemisch (und somit Informationen, die für die Behandlung von Patienten relevant sind) mit einem bestimmten in Verkehr gebrachten Produkt verknüpft. Weitere Informationen finden Sie hier.
Leitfaden für Unternehmen zur Umsetzung der Harmonisierten Giftinformationen
Der Leitfaden enthält Hilfestellungen zur Vereinfachung der Meldungen und eindeutigen Rezeptidentifikatoren (UFIs) für die Bereiche Kraftstoffe, Petroleum sowie Bauprodukte. Auch enthält der Leitfaden Hilfestellungen für Unternehmen, die individualisierte Farben anbieten, welche direkt im Geschäft komponiert werden. Die Leitlinien zu harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung – Anhang VIII der CLP-Verordnung finden Sie hier.
Mit dem Benachrichtigungsformat PCN (Poison Centre Notification) sollen den Giftnotrufzentralen für den Fall eines Vergiftungsunfalls in der EU Informationen zu gesundheitlichen und körperlichen Risiken gefährlicher Gemische zugänglich gemacht werden.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 25. Oktober 2021 bekannt gegeben, dass im Rahmen einer neuen Version der IUCLID-Software auch das Format der Poison Centre Notification (PCN) aus der europäischen CLP-Verordnung aktualisiert wurde. Für betroffene Unternehmen stehen damit einige neue Anwendungen zur Verfügung, etwa im Hinblick auf Gemische. Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Benachrichtigungsformat PCN finden Sie hier.
+49 3681 362-174