Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. August 2024 die Veröffentlichung der neuen Richtlinie "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" bekannt gegeben. Die BIK ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Instrument der Klimaschutzverträge und richtet sich primär an den Mittelstand.
Die BIK soll bis 2030 laufen und finanziert sich aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Sie ist als Ergänzung zu den Klimaschutzverträgen gedacht, fördert aber - anders als die Klimaschutzverträge - nur Investitionskosten. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für KMUs und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Mio. Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 % vorgesehen. In der BIK stehen zwei Fördermodule zur Verfügung:
Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)
Modul 1 fördert Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 % ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Mio. Euro pro Unternehmen. Projektträger für dieses Modul ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).
Förderung von CCU und CCS (Modul 2)
Modul 2 fördert Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft zum Einsatz oder Entwicklung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS). Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Mio. Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Mio. Euro. Projektträger für diese Modul ist der Projektträger Jülich (PtJ).
Information des Bundeswirtschaftsministeriums vom 3. März 2025
Die Auswertung der nach dem ersten Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ vom 30. November 2024 eingereichten Projektskizzen konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Von 113 eingereichten Projektskizzen haben 82 Skizzen die Zugangskriterien zum Wettbewerb erfüllt. Die 64 Projekte, die sich im Wettbewerb durchsetzen konnten und nun zur Einreichung vollständiger Förderanträge aufgefordert wurden, decken eine erfreuliche Bandbreite an unterschiedlichen Sektoren ab (u.a. Zement, Chemie, Glas, Abfallwirtschaft, Direct Air Capture, Papier) und verfolgen innovative Ansätze.
Am 28. Februar 2025 wurde ein zweiter Förderaufruf für die BIK im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Aufruf betrifft das auf dem Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels (Temporary Crisis and Transition Framework, TCTF) beruhende Modul 1 Teilmodul 2 (Investitionsvorhaben Dekarbonisierung). Da der TCTF bereits zum Ende des Jahres ausläuft und etwaige Zuwendungsbescheide vor dem 31. Dezember 2025 erteilt sein müssen, haben wir uns für einen separaten Aufruf mit etwas engeren Fristen entschieden. Die Projektskizzen sind bereits bis zum 15. Mai 2025 einzureichen (Ausschlussfrist), die Auswahl der besten Projektskizzen erfolgt bis 15. Juli 2025, die Antragseinreichung ist bis zum 15. September 2025 (Ausschlussfrist) möglich. Weitere Informationen finden Sie im Förderaufruf.

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