Neue Thüringer Personalförderung zur Einstellung von Schwerbehinderten

Mit dem Sonderprogramm „Inklusive Arbeitswelt Thüringen“ wurde Anfang Juli 2025 ein großzügig ausgestaltetes Förderprogramm für Arbeitgeber vom Land aufgelegt, das die Ausbildung und Einstellung von Schwerbehinderten fördern soll. Anträge können zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. Juni 2030 an das Integrationsamt Suhl gestellt werden.

Egal ob Menschen bereits mit einer Schwerbehinderung geboren wurden oder sich diese erst später einstellt, stellt ihr Eintritt auf den Arbeitsmarkt für Unternehmen und Beschäftigte eine Herausforderung dar. Das Programm hilft, Barrieren abzubauen, und eröffnet sowohl den Betroffenen als auch den Unternehmen neue Wege.

Folgende Förderbestandteile enthält das Programm:

  • Ausbildungsprämie
    Für jeden betrieblichen Ausbildungsplatz wird, wenn dieser mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt wird, eine Prämie in Höhe von 20.000 Euro wie folgt gewährt:
    • 3.000 Euro nach Ablauf der Probezeit,
    • 3.000 Euro nach Abschluss des 1. Ausbildungsjahres,
    • 2.000 Euro nach Abschluss des 2. Ausbildungsjahres,
    • 2.000 Euro nach Abschluss der Ausbildung,
    • 10.000 Euro bei Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit.
  • Schaffung von Arbeitsplätzen
    Bei Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses für einen schwerbehinderten Menschen nach dem 1. Juli 2025 erhalten Unternehmen eine Prämie in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Sie mindert sich im Fall von Teilzeitbeschäftigung. Die Prämie wird in jährlichen Raten über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils nach Ablauf eines Beschäftigungsjahres ausgezahlt.
    Im Fall von schwerbehinderten Menschen mit Vermittlungshemmnissen wird eine Prämie von bis zu 35.000 Euro gezahlt.
  • Stabilisierung von Arbeitsplätzen
    Wird ein befristeter Arbeitsvertrag eines Schwerbehinderten entfristet, erhalten Unternehmen eine Prämie von 10.000 Euro.
  • Förderung der Mobilität
    Ergänzend zu Prämienzahlungen können Unternehmen einen Zuschuss bis zur vollen Höhe der Kosten für einen eigenen oder beauftragten Fahrdienst erhalten, wenn es auf den Strecken keinen ÖPNV gibt, dieser nicht zu den regulären Arbeitszeiten des Betriebes fährt oder behinderungsbedingt die Nutzung des ÖPNV nicht möglich ist.
  • Förderung einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation (ReZA)
    Unternehmen erhalten einen Zuschuss bis zur vollen Höhe der Kosten einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifizierung, maximal jedoch 9.000 Euro.
  • Projektförderung für Inklusionsbetriebe
    Inklusionsbetriebe können eine Förderung bis zur vollen Höhe, maximal jedoch 200.000 Euro, für innovative Projekte zur energetischen Sanierung im Sinne des EEG in der Fassung von 2023 und GEG in der Fassung von 2020 oder zur Modernisierung der IT-Infrastruktur beantragen. Voraussetzungen sind, dass sich Antragsteller und Projektstandort in Thüringen befinden und dass gleichzeitig ein schwerbehinderter Mensch eingestellt wird oder einen Ausbildungsvertrag erhält

Die Prämie erhöht sich auf 24.000 Euro, wenn der schwerbehinderte Mensch Anspruch auf Leistungen im Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX) oder im Arbeitsbereich (§ 58 SGB IX) einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen hat.

Dr. Jan Pieter Schulz
Referent Volkswirtschaft

Telefon +49 3681 362-406

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