Webinar: Hinweisgeberschutzgesetz - schlank und einfach umgesetzt: Was Unternehmen jetzt tun müssen.

Termin:
25. Oktober 2023

11:00 Uhr - 12:30 Uhr

Betroffene Unternehmen erfahren im Webinar von Experten die rechtlichen Hintergründe und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Seit 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz nun in Kraft. Manche waren rechtzeitig dran, haben sich bereits im Frühjahr um den internen Meldekanal gekümmert. Andere wollen sich noch immer Zeit lassen – sogar bis Mitte Dezember. Doch Vorsicht: das könnte brenzlig und vor allem kostspielig werden! Denn Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie der öffentliche Sektor ab 50 Beschäftigten sind bereits seit Inkrafttreten in der Pflicht. Unternehmen ab 50 Beschäftigten haben bis 17. Dezember 2023 etwas mehr Zeit für die Umsetzung.

Was konkret müssen Sie bis wann tun, um den Schutz von hinweisgebenden Personen zu gewährleisten? Was sollten Sie wie angehen, wenn Sie bislang noch nichts unternommen haben? Oder wo können Sie nachschärfen?

In diesem Webinar erfahren betroffene Unternehmen von dem Experten Johannes Jakob die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten die Teilnehmenden eine Anleitung an die Hand, wie sie die neuen Pflichten einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können. Im Anschluss gibt es Raum für Ihre individuellen Fragen.

Das Webinar findet über ZOOM statt. Hier können Sie sich für das Webinar registrieren.

Freie Plätze

Preis

Kostenlos

Ansprechpartner

Sabrina Gropp

gropp@suhl.ihk.de
03681 362-321