Grundlagen der Vertragsgestaltung - Arbeitsvertrag, Fortbildungsvertrag und Klauselkontrolle
Termin:
28. Mai 2024
8 Stunden
09:00 - 16:30 Uhr
Zielgruppe:
Unternehmer, Betriebsleiter, Mitarbeiter in der Personalabteilung
Ziel:
Das Bundesarbeitsgericht unterzieht bereits seit vielen Jahren klassische Klauseln aus Arbeitsverträgen einer sog. Klauselkontrolle. D.h., es wird gerichtlich geprüft, ob gewählte Vertragsklauseln den gesetzlichen Vorgaben der §§ 305 ff. BGB entsprechen. Auch wenn das BAG schon eine Vielzahl von Grundsatzentscheidungen getroffen hat, ist die Entwicklung der Rechtsprechung noch nicht abgeschlossen.
Die rechtliche Folge einer Klauselunwirksamkeit im Arbeitsvertrag ist für den Arbeitgeber mitunter dramatisch. Klauseln, die einer Prüfung anhand der §§ 305 ff. BGB nicht standhalten, sind unwirksam.
Das Seminar beschäftigt sich mit den Grundlagen der Arbeitsvertragsgestaltung unter Berücksichtigung der Grundsatzentscheidungen des BAG.
Inhalte:
/ Anwendungsbereich und Tragweite der §§ 305 ff. BGB
/ Folgen des Klauselverstoßes
/ Wirkungsreichweite der Klauselvorgaben nach den §§ 305 ff. BGB
/ Darstellung und Besprechung der grundlegendsten Entscheidungen des BAG zu einzelnen Klauselbeispielen wie z.B. Fragen von Ausschlussfristen, Abgeltung von Überstunden auch bei Gehaltsempfängern pauschal möglich, vertragliche Urlaubsgestaltung etc.
REFERENT:
Rechtsanwalt Michael Schwierczek
Freie Plätze
Preis
175,00 €
umsatzsteuerfrei
Ort
IHK Bildungszentrum Suhl
Hauptstraße 33
98529 Suhl