Arbeitszeitdokumentation - neue Pflichten für Arbeitgeber

Termin:
01. August 2024

Dauer:

2 Stunden

09:00 Uhr - 10:30 Uhr

Zielgruppe:
Unternehmer, Betriebsleiter, Mitarbeiter in der Personalabteilung

Ziel:

Im Rahmen eines viel beachteten Beschlusses vom 13.09.2022 ist das BAG einer Grundsatzentscheidung des EuGHs aus 2019 gefolgt. Danach muss auch in Deutschland ab sofort die vollständige Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst werden. Eine Übergangsfrist oder Ausnahmeregelungen gibt es hierbei nicht.

 

Auch wenn nicht zuletzt aufgrund der Entscheidung des BAG eine schnelle Reaktion des Gesetzgebers notwendig und erwünscht ist, werden im Rahmen des Seminars die bereits jetzt feststehenden unabdingbaren Folgen für die Praxis dargelegt und Lösungsmöglichkeiten besprochen.

 

Inhalte:

/ Was bedeutet Arbeitszeiterfassung im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung?

/ Welches Ziel soll durch die Arbeitszeiterfassung verfolgt werden?

/ Gibt es Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung?

/ Welche Bedeutung hat die Entscheidung des BAG für die sog. Vertrauensarbeitszeit?

/ Mitbestimmungsfragen des Betriebsrates

 

REFERENT:

Rechtsanwalt Michael Schwierczek

 

Freie Plätze

Preis

42,00 €
umsatzsteuerfrei

Ort

IHK Bildungszentrum Suhl

Hauptstraße 33
98529 Suhl

Ansprechpartner

Antje da Silva Santos

santos@suhl.ihk.de
+49 3681 362-425