Brandschutzbeauftragter (IHK)

Termin:
16. September 2024 - 18. September 2024

Dauer:

24 Stunden

jeweils 09:00 - 16:30 Uhr

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten versetzt den Teilnehmer in die Lage, den Brandschutz im Unternehmen zu koordinieren.

Zielgruppe:
Fach- und Führungskräfte

Ziel:

Laut § 3 Arbeitsschutzgesetz gehört es zu den Pflichten des Arbeitgebers für eine geeignete betriebliche Organisation im Brandschutz zu sorgen, die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet.

 

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten versetzt den Teilnehmer in die Lage, den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz im Unternehmen zu koordinieren und alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

 

Diese Ausbildung ist für Unternehmen und Behörden geeignet, die keine Auflage erhalten haben, einen Brandschutzbeauftragten nach der vfdb-Richtlinie zu bestellen (z. B. für Hochhäuser, Verkaufsstätten ab 2000 qm und Industriebetriebe mit mehr als 5000 qm bebauter Fläche ist lt. vfdb-Richtlinie eine 64 h Ausbildung notwendig, auch das Brandschutzamt, das Bauamt oder der Versicherer kann diese Ausbildung fordern).

 

 

Inhalte:

/ Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten

/ Ursachen für Brände und Explosionen, Gegenmaßnahmen

/ Vorbeugender Brandschutz: technisch, baulich, organisatorisch

/ Besondere Brandrisiken im Unternehmen

/ Fallbeispiele, Lehren aus Schäden

/ Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz

/ Abwehrender Brandschutz

/ Alarmplan, Feuerwehrplan, Brandschutzordnung

/ Flucht- und Rettungswege

/ Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung

/ Ablauf- und Organisationspläne für den Brandschutz

/ Persönliche Schutzausrüstung, Atemschutz

/ Brandmeldeanlagen, RWA-Anlagen, Feststellanlagen

/ Mündliche und schriftliche Abschlussprüfung für Zertifikat

 

REFERENT:

Stefan Sandmann

 

HINWEIS:

Der Brandschutzbeauftragte muss alle 2 Jahre eine Fortbildung mit mindestens 8 Unterrichtseinheiten absolvieren, um sich über neue Gesetze und Verordnungen zu informieren.

 

FÖRDERMÖGLICHKEITEN:

Vor Anmeldung bitte prüfen, ob Zuschüsse durch den Thüringer Weiterbildungsscheck möglich sind.

Die Förderung ist formgebunden beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) vor der verbindlichen Anmeldung zum Weiterbildungsvorhaben durch den Beschäftigten eines Thüringer Unternehmens selbst zu beantragen.

www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsscheck

 

Freie Plätze

Preis

640,00 €
umsatzsteuerfrei

Ort

IHK Niederlassung Arnstadt

Krappgartenstr. 37-41
99310 Arnstadt

Ansprechpartner

Matthias Kehmeier

kehmeier@suhl.ihk.de
03628 6130-516