Brandschutzhelfer gemäß DGUV Richtlinie 205-023

Termin:
19. Juni 2024

Dauer:

4 Stunden

09:00 - 12:15 Uhr

Zielgruppe:
Personen, die im Unternehmen als Brandschutzhelfer tätig werden sollen

Ziel:

Die Notwendigkeit der Schulung dieser Mitarbeiter entsteht aus § 12 Arbeitsschutzgesetz, sowie der ASR A2.2. Es müssen in jedem Unternehmen mindestens 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet und bestellt sein. Den Teilnehmern wird das zur Durchführung von Erstmaßnahmen notwendige Grundlagenwissen theoretisch und praktisch vermittelt. Mit dieser Ausbildung werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie die Evakuierung von Mitarbeitern und Besuchern im Unternehmen durchzuführen.

 

Inhalte:

/ Grundzüge des Brandschutzes

/ Betriebliche Brandschutzorganisation

/ Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

/ Gefahren durch Brände

/ Verhalten im Brandfall

/ Praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen

 

REFERENT:

Stefan Sandmann

 

HINWEIS:

Nach der DGUV-Richtlinie empfiehlt es sich, zur Auffrischung der Kenntnisse die Schulung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Schulung erforderlich.

 

 

Freie Plätze

Preis

125,00 €
umsatzsteuerfrei

Ort

IHK Bildungszentrum Suhl

Hauptstraße 33
98529 Suhl

Ansprechpartner

Kerstin Katzschmann

katzschmann@suhl.ihk.de
+49 3681 362-421