Brandschutzhelfer gemäß DGUV Richtlinie 205-023

Termin:
12. September 2024

Dauer:

4 Stunden

09.00 - 12:15 Uhr

Zielgruppe:
Personen, die im Unternehmen als Brandschutzhelfer tätig werden sollen

Ziel:

Die Notwendigkeit der Schulung dieser Mitarbeiter entsteht aus § 12 Arbeitsschutzgesetz, sowie der ASR A2.2. Es müssen in jedem Unternehmen mindestens 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet und bestellt sein. Den Teilnehmern wird das zur Durchführung von Erstmaßnahmen notwendige Grundlagenwissen theoretisch und praktisch vermittelt. Mit dieser Ausbildung werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie die Evakuierung von Mitarbeitern und Besuchern im Unternehmen durchzuführen.

 

Inhalte:

/ Grundzüge des Brandschutzes

/ Betriebliche Brandschutzorganisation

/ Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

/ Gefahren durch Brände

/ Verhalten im Brandfall

/ Praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen

 

REFERENT:

Stefan Sandmann

 

HINWEIS:

Nach der DGUV-Richtlinie empfiehlt es sich, zur Auffrischung der Kenntnisse die Schulung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Schulung erforderlich.

 

FÖRDERMÖGLICHKEIT:

Vor Anmeldung bitte prüfen, ob für Erwerbstätige ein Zuschuss durch den Thüringer Weiterbildungsscheck möglich ist. Nähere Informationen finden Sie unter www.gfaw-thueringen.de.

 

Freie Plätze

Preis

125,00 €
umsatzsteuerfrei

Ort

IHK Niederlassung Sonneberg

Gustav-König-Straße 27
96515 Sonneberg

Ansprechpartner

Roswitha Hammerschmidt

hammerschmidt@suhl.ihk.de
03675 7506-255