Schulung für das Servicepersonal in Thüringer Spielhallen

Termin:
19. Juni 2024

Dauer:

8 Stunden

09:45 - 16:45 Uhr

Zielgruppe:
Mitarbeiter von Spielhallen

Ziel:

Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde durch die Glücksspielstaatsverträge, letztmals mit Glücksspielstaatsvertrag 2021, grundlegend geändert. So schreibt die veränderte Glücksspielgesetzgebung, insbesondere auch das Thüringer Spielhallengesetz, Schulungen für Servicekräfte in Spielhallen vor. Die durch den Freistaat Thüringen entwickelten Mustersozialkonzepte beschreiben hierbei die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Spielhallen.

 

Ziel der eintägigen Schulung ist die Sensibilisierung der Teilnehmer für das Themenfeld Glücksspielsucht sowie die Vermittlung von Handlungskompetenz im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern. Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

 

Inhalte:

/ Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten

/ Grundlagen zur Sucht im Allgemeinen

/ Glücksspielsucht als anerkannte Krankheit

/ Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten

/ Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter mit Blick auf pathologisches

Spielverhalten und mögliche Interventionen

 

REFERENTEN:

Erfahrene Mitarbeiter der Thüringer Suchtberatungsstellen

 

Hinweis: Diese Schulung ist für nicht-zertifizierte Spielhallen/Unternehmen.

Wird eine Zertifizierung der Spielhalle angestrebt, benötigen Sie eine andere Weiterbildung

 

Freie Plätze

Preis

228,00 €
umsatzsteuerfrei

Ort

IHK Bildungszentrum Suhl

Hauptstraße 33
98529 Suhl

Ansprechpartner

Kerstin Katzschmann

katzschmann@suhl.ihk.de
+49 3681 362-421