Nachschulung für Thüringer Gastwirte in Gaststätten mit Glückspielautomaten

Termin:
20. November 2024

Dauer:

10 Stunden

08:00 - 16:45 Uhr

Zielgruppe:
Gastwirte mit absolvierter und nachgewiesener Erstschulung

Ziel:

Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde durch die Glücksspielstaatsverträge, letztmals mit Glücksspielstaatsvertrag 2021, grundlegend geändert. So schreibt die veränderte Glücksspielgesetzgebung, insbesondere auch das Thüringer Gaststättengesetz unter Verweis auf das Thüringer Spielhallengesetz, Schulungen für Gastwirte vor, die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 33 c Abs.1 Satz 1 Gewerbeordnung aufstellen. Die durch den Freistaat Thüringen entwickelten Mustersozialkonzepte beschreiben hierbei die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Gastronomen und legen fest, dass eine Nachschulung für Gastwirte in einem Zyklus von 3 Jahren zu erfolgen hat.

Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

 

Inhalte:

WIEDERHOLUNG ZU DEN THEMEN:

/ Erfahrungsaustausch zur Dokumentation und zu den rechtlichen Grundlagen

/ Information über die Anträge, Sperranträge und die notwendigen Berichterstattungen

/ Spielverordnung, Jugendschutzgesetz, Nichtraucherschutzgesetz, Glücksspielgesetz, Spielhallengesetz inkl. Änderungen

/ Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten

/ Sucht allgemein und Glücksspielsucht

/ Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten

/ Erlangung und Festigung der Handlungskompetenzen im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern

/ Vertiefung der Kommunikations- und Interventionstechniken

/ Erfahrungsaustausch zu Fragen und Problemstellungen in der Umsetzung des Spielerschutzes

 

REFERENTEN:

Erfahrene Mitarbeiter der Thüringer Suchtberatungsstellen und Rechtsanwältin Anja Schmidt

 

Freie Plätze

Preis

248,00 €
umsatzsteuerfrei

Ort

IHK Bildungszentrum Suhl

Hauptstraße 33
98529 Suhl

Ansprechpartner

Kerstin Katzschmann

katzschmann@suhl.ihk.de
+49 3681 362-421