Nachschulung für Thüringer Gastwirte in Gaststätten mit Glückspielautomaten
Termin:
20. November 2024
10 Stunden
08:00 - 16:45 Uhr
Zielgruppe:
Gastwirte mit absolvierter und nachgewiesener Erstschulung
Ziel:
Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde durch die Glücksspielstaatsverträge, letztmals mit Glücksspielstaatsvertrag 2021, grundlegend geändert. So schreibt die veränderte Glücksspielgesetzgebung, insbesondere auch das Thüringer Gaststättengesetz unter Verweis auf das Thüringer Spielhallengesetz, Schulungen für Gastwirte vor, die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 33 c Abs.1 Satz 1 Gewerbeordnung aufstellen. Die durch den Freistaat Thüringen entwickelten Mustersozialkonzepte beschreiben hierbei die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Gastronomen und legen fest, dass eine Nachschulung für Gastwirte in einem Zyklus von 3 Jahren zu erfolgen hat.
Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Inhalte:
WIEDERHOLUNG ZU DEN THEMEN:
/ Erfahrungsaustausch zur Dokumentation und zu den rechtlichen Grundlagen
/ Information über die Anträge, Sperranträge und die notwendigen Berichterstattungen
/ Spielverordnung, Jugendschutzgesetz, Nichtraucherschutzgesetz, Glücksspielgesetz, Spielhallengesetz inkl. Änderungen
/ Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
/ Sucht allgemein und Glücksspielsucht
/ Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
/ Erlangung und Festigung der Handlungskompetenzen im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern
/ Vertiefung der Kommunikations- und Interventionstechniken
/ Erfahrungsaustausch zu Fragen und Problemstellungen in der Umsetzung des Spielerschutzes
REFERENTEN:
Erfahrene Mitarbeiter der Thüringer Suchtberatungsstellen und Rechtsanwältin Anja Schmidt
Freie Plätze
Preis
248,00 €
umsatzsteuerfrei
Ort
IHK Bildungszentrum Suhl
Hauptstraße 33
98529 Suhl