Nachschulung für das Servicepersonal in Thüringer Spielhallen

Termin:
20. November 2024

Dauer:

8 Stunden

09:45 - 16:45 Uhr

Zielgruppe:
Mitarbeiter von Spielhallen mit absolvierter und nachgewiesener Erstschulung

Ziel:

Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde durch die Glücksspielstaatsverträge, letztmals mit Glücksspielstaatsvertrag 2021, grundlegend geändert. So schreibt die veränderte Glücksspielgesetzgebung, insbesondere auch das Thüringer Spielhallengesetz, Schulungen für Servicekräfte in Spielhallen vor. Die durch den Freistaat Thüringen entwickelten Mustersozialkonzepte beschreiben hierbei die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Spielhallen und legen fest, dass eine Nachschulung für Mitarbeiter in Spielhallen in einem Zyklus von 3 Jahren zu erfolgen hat.

Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

 

Inhalte:

WIEDERHOLUNG ZU DEN THEMEN:

/ Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten

/ Sucht allgemein und Glücksspielsucht

/ Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten

/ Erlangung und Festigung der Handlungskompetenzen im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern

/ Vertiefung der Kommunikations- und Interventionstechniken

/ Erfahrungsaustausch zu Fragen und Problemstellungen in der Umsetzung des Spielerschutzes

 

REFERENTEN:

Erfahrene Mitarbeiter der Thüringer Suchtberatungsstellen

 

Hinweis: Diese Schulung ist für nicht-zertifizierte Spielhallen/Unternehmen.

Wird eine Zertifizierung der Spielhalle angestrebt, benötigen Sie eine andere Weiterbildung

 

Freie Plätze

Preis

228,00 €
umsatzsteuerfrei

Ort

IHK Bildungszentrum Suhl

Hauptstraße 33
98529 Suhl

Ansprechpartner

Kerstin Katzschmann

katzschmann@suhl.ihk.de
+49 3681 362-421