Nachschulung für das Servicepersonal in Thüringer Spielhallen
Termin:
20. November 2024
8 Stunden
09:45 - 16:45 Uhr
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Spielhallen mit absolvierter und nachgewiesener Erstschulung
Ziel:
Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde durch die Glücksspielstaatsverträge, letztmals mit Glücksspielstaatsvertrag 2021, grundlegend geändert. So schreibt die veränderte Glücksspielgesetzgebung, insbesondere auch das Thüringer Spielhallengesetz, Schulungen für Servicekräfte in Spielhallen vor. Die durch den Freistaat Thüringen entwickelten Mustersozialkonzepte beschreiben hierbei die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Spielhallen und legen fest, dass eine Nachschulung für Mitarbeiter in Spielhallen in einem Zyklus von 3 Jahren zu erfolgen hat.
Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Inhalte:
WIEDERHOLUNG ZU DEN THEMEN:
/ Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
/ Sucht allgemein und Glücksspielsucht
/ Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
/ Erlangung und Festigung der Handlungskompetenzen im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern
/ Vertiefung der Kommunikations- und Interventionstechniken
/ Erfahrungsaustausch zu Fragen und Problemstellungen in der Umsetzung des Spielerschutzes
REFERENTEN:
Erfahrene Mitarbeiter der Thüringer Suchtberatungsstellen
Hinweis: Diese Schulung ist für nicht-zertifizierte Spielhallen/Unternehmen.
Wird eine Zertifizierung der Spielhalle angestrebt, benötigen Sie eine andere Weiterbildung
Freie Plätze
Preis
228,00 €
umsatzsteuerfrei
Ort
IHK Bildungszentrum Suhl
Hauptstraße 33
98529 Suhl