Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz

Termin:
13. September 2024

Dauer:

8 Stunden

Freitag, 09:00 - 16:30 Uhr

Zielgruppe:
Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte Bereich Brandschutz

Ziel:

Seit Mai 2018 sind gemäß der ASR A2.2 zusätzliche Maßnahmen zur Einstufung der Arbeitsplätze im Bereich der Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz erforderlich.

In jeder Arbeitsstätte muss nun eine Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze nach ASR A2.2 und in gefährdeten Bereichen zusätzlich nach der TRGS800 durchgeführt und dokumentiert werden. Die Teilnehmer erhalten die theoretische und praktische Ausbildung zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Bereich Brandschutz.

 

Inhalte:

/ Einführung zur Gefährdungsbeurteilung

/ Rechtliche Grundlagen

/ ASR A2.2 und TRGS 800

/ Aufbau und Ablauf der Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz

/ Umsetzung der erforderlichen Gegenmaßnahmen

/ Praktische Beispiele

/ Gruppenarbeit

/ Fragen aus der Praxis

 

REFERENT:

Stefan Sandmann

 

Freie Plätze

Preis

225,00 €
umsatzsteuerfrei

Ort

IHK Niederlassung Sonneberg

Gustav-König-Straße 27
96515 Sonneberg

Ansprechpartner

Roswitha Hammerschmidt

hammerschmidt@suhl.ihk.de
03675 7506-255