Forum F - Kontigentierte Beschäftigung - neu seit 01.03.2024

Termin:
21. Mai 2024

09:00 Uhr - 11:00 Uhr

Seit 1. März dieses Jahres gibt es die Möglichkeit Personen aus Drittstaaten im Rahmen einer kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung gemäß Paragraf 15d Absatz 1 Satz 2 Beschäftigungsverordnung (BeschV) einzustellen.

Damit können Personen aus einem Drittstaat für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland einreisen und hier in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten – unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation. Hierzu wird von der Bundesagentur für Arbeit eine Zulassungszahl (Kontingent) festgelegt. Eine sofortige Antragstellung ist möglich.

Sie erhalten in der Veranstaltung aktuelle Information aus „erster Hand“ zur geltenden Gesetzeslage. An konkreten Fallbeispielen stellt der zuständige Vertreter des Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur die Voraussetzungen für eine kontingentierte Beschäftigung nach § 15d BeschV vor.

Anschließend können Sie eigene Fragen stellen und hierzu in fachlichen Austausch treten.

Als Referenten dürfen wir Herrn Stephan Herrmann, Bereichsleiter Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur begrüßen. Die Veranstaltung findet via Microsoft Teams statt. Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung.

Den Link zum Online-Seminar senden wir Ihnen einen Tag vor der Veranstaltung per E-Mail zu.

 

Freie Plätze

Preis

Kostenlos

Ansprechpartner

Antje Hoffmann

hoffmann@suhl.ihk.de
03681 362668