Teilnahmebedingungen für Unterrichtungen nach § 33c GewO und Schulungen/Nachschulungen für Thüringer Gastwirte in Gaststätten mit Glücksspielautomaten und Servicepersonal in Spielhallen
1. Geltungsbereich
Die Teilnahmebedingungen gelten für Unterrichtungen nach § 33c GewO und Schulungen/Nachschulungen für Thüringer Gastwirte in Gaststätten mit Glücksspielautomaten und Schulungen/Nachschulungen für das Servicepersonal in Thüringer Spielhallen, die von der IHK Südthüringen organisiert und durchgeführt werden.
2. Anmeldung
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und unter Begrenzung durch die maximale Teilnehmerzahl berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an. Der Vertrag für kostenpflichtige Veranstaltungen kommt erst mit einer ausdrücklichen Terminbestätigung durch die IHK Südthüringen zustande. Hiermit entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Unterrichtungsgebühr bzw. des Entgeltes.
3. Leistungspflichten
Die IHK Südthüringen verpflichtet sich angemessene personelle, räumliche und zeitliche Bedingungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Lehrveranstaltung zu schaffen. Diese Verpflichtung beinhaltet weder einen Anspruch des Teilnehmers auf einen bestimmten Dozenten, noch auf einen bestimmten Durchführungsort oder -zeitraum. Der Teilnehmer hat die für den jeweiligen Durchführungsort gültige Hausordnung sowie Schutz- und Hygienevorschriften zu beachten (siehe Aushang). Aus Gründen des Infektionsschutzes oder auf Grund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben können geplante Präsenzveranstaltungen auch alternativ als adäquate Online-Veranstaltungen durchgeführt werden. Der Teilnehmer wird darüber rechtzeitig informiert.
4. Haftung
Eine Haftung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen aus Schadensereignissen im Zusammenhang mit dem Besuch einer Lehrveranstaltung ist ausgeschlossen; es sei denn Erfüllungsgehilfen der IHK Südthüringen fällt ein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Last.
5. Zahlungsbedingungen
Der Entgeltanspruch der IHK Südthüringen gegenüber dem Teilnehmer bzw. dem sich zur Zahlung des Entgeltes verpflichteten Dritten besteht unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Agentur für Arbeit, Arbeitgeber, Förderungsträger etc.) Das Entgelt wird von der IHK Südthüringen in Rechnung gestellt.
5.a Zahlungsbedingungen bei Unterrichtungen nach § 33c GewO
Die Gebühr für die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren wird mit der Einladung durch die IHK Südthüringen fällig. Gleichzeitig mit der Einladung wird der Gebührenbescheid verschickt, der bis spätestens zum Unterrichtungstag zu begleichen ist.
5.b Zahlungsbedingungen bei Schulungen/Nachschulungen für Thüringer Gastwirte und Servicepersonal in Thüringer Spielhallen
Der Teilnehmer oder der verpflichtete Dritte erhält zur Bezahlung des Entgeltes eine Rechnung, die unter Angabe der Rechnungsnummer innerhalb des angegebenen Zahlungszieles zu begleichen ist.
6. Rücktritt
Maßgebend für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung ist deren Eingang bei der IHK Südthüringen. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen, die Textform ist ausreichend (E-Mail, Fax oder Brief). Eine telefonische Rücktrittserklärung genügt den Formerfordernissen nicht. Für Verbraucher gelten gesetzliche Bestimmungen zum Rücktritt.
6.a Rücktritt bei Unterrichtungen nach § 33c GewO
Bei einem Rücktritt nach Einladung, aber vor dem Unterrichtungstag, sind 50 % der Gebühr zu zahlen. Erfolgt keine Rücktrittserklärung ist die volle Unterrichtungsgebühr zu zahlen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nicht kostenfrei möglich.
6.b Rücktritt bei Schulungen/Nachschulungen für Thüringer Gastwirte und Servicepersonal in Thüringer Spielhallen
Der Teilnehmer kann bis fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Maßgebend für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung ist deren Eingang bei der IHK Südthüringen. Danach ist bei erklärtem Rücktritt bis zum Veranstaltungsbeginn die Zahlung von 50 % des vereinbarten Entgeltes fällig. Erfolgt keine Rücktrittserklärung werden die vollen Lehrgangsentgelte in Rechnung gestellt.
6.c Rücktritt durch die IHK
Die IHK Südthüringen behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat (z.B. Krankheit des Dozenten oder nicht ausreichende Beteiligung), abzusagen. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt unverzüglich an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Entgelt werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen.
7. Vorzeitiges Beenden / Kündigung
Das vorzeitige Beenden eines bereits begonnenen Lehrgangs bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Erklärung (Kündigung) gegenüber dem jeweiligen Partner. Fristlos kann der Teilnehmer den Lehrgang nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Wechsel von Dozenten, aus Infektionsschutzgründen oder auf Grund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben notwendige vorübergehende Änderungen des Lernformates (Bsp. Präsenz in Online) oder Verschiebungen im Ablaufplan des Lehrgangs stellen grundsätzlich keinen wichtigen Grund dar. Fehlende technische Voraussetzungen beim Teilnehmer für die Durchführung einer Online-Veranstaltung werden als wichtiger Grund für eine Kündigung anerkannt.
Die IHK Südthüringen kann dem Teilnehmer aus wichtigen Gründen, wie z. B. Zahlungsverzug, Verletzungen des IHK-Copyrights, vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Ausbildungsobjekten oder nachhaltige Störungen der Veranstaltungen, den Vertrag fristlos kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der IHK Südthüringen werden hierdurch nicht berührt.
Bei ordnungsgemäßer Kündigung des Lehrgangs reduziert sich das Teilnehmerentgelt anteilmäßig bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung stattgefundenen Lehrveranstaltungen. Bereits zu viel gezahlte Entgelte werden dem Teilnehmer entsprechend rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Kündigung des Lehrgangs durch die IHK Südthüringen bestehen nicht.
8. Copyright
Sämtliche Unterlagen der Lehrveranstaltungen dürfen nur mit Einverständnis der IHK Südthüringen vervielfältigt werden.
9. Datenerfassung und Hinweis auf Informationspflichten DS-GVO
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer von Lehrveranstaltungen werden ausschließlich zur Veranstaltungsabwicklung durch die IHK Südthüringen verarbeitet. Die Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b DS-GVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn die IHK Südthüringen dazu rechtlich verpflichtet ist. Wird ein Teilnehmer von einem Dritten (z.B. Arbeitgeber) für eine Veranstaltung angemeldet, teilt die IHK Südthüringen auf dessen Anfrage hin mit, ob der Angemeldete an der Veranstaltung teilgenommen und eine Bescheinigung erhalten hat. Der Teilnehmer willigt ein, dass bei der Finanzierung der Lehrveranstaltung (ganz oder teilweise) durch den Arbeitgeber diesen auf Nachfrage Auskunft über die tatsächliche Teilnahme gewährt werden kann. Darüber hinaus können Name und Firma der Teilnehmer allen Veranstaltungsteilnehmern in einer Teilnehmerliste zugänglich gemacht werden. Personenbezogene Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Bei Vorliegen einer Einwilligung kann eine Datenverarbeitung zu Zwecken der Werbung für Seminar- und Veranstaltungsangebote bzw. Weiterbildungen erfolgen.
Eine Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an info@suhl.ihk.de bzw. IHK Südthüringen, Bahnhofstraße 4-8, 98527 Suhl. Weitere Informationspflichten zum Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) sind unter www.suhl.ihk.de Rubrik Datenschutz einsehbar.
10. Medienwirksame Begleitung
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung, Bestätigung durch Akzeptieren der Teilnahmebedingungen, erklärt der Teilnehmer sein ausdrückliches Einverständnis, dass ggf. Fotos und/oder Filmaufnahmen seiner Person sowie sein Name und ggf. seine Firma für Zwecke der Berichterstattung in der Presse und in den von der IHK eingesetzten Medien veröffentlicht werden können. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen.
11. Sonstige Vereinbarungen
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Parteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein sollte, wird dadurch die Geltung der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Es ist eine der unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende andere Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren.
12. Gleichstellungsbestimmung
Status- und Funktionsbezeichnungen in diesen Teilnahmebedingungen gelten für alle Geschlechter.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlungen an die IHK Südthüringen ist deren Sitz in 98527 Suhl. Gerichtsstand für Klagen der IHK Südthüringen gegen verpflichtete Personen aus der Lehrgangsvereinbarung ist Suhl, wenn die verpflichtete Person Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.