Berufseinstieg für Menschen mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf
Eine qualifizierte Ausbildung ist die beste Grundlage für den Start in das Berufsleben. Dies gilt für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen.
Jugendlichen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung stehen prinzipiell alle regulären Ausbildungsmöglichkeiten offen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anforderungen des Ausbildungsberufes und die Fähigkeiten des Jugendlichen grundsätzlich übereinstimmen.
Können körperliche oder seelische Handicaps nicht durch einen Nachteilsausgleich oder bspw. eine Anpassung der Ausbildungszeit (Teilzeitausbildung) ausgeglichen werden, besteht die Möglichkeit, über theoriereduzierte Fachpraktiker-Berufe entsprechend §§ 66 BBiG oder über Praxismodule in Werkstätten für Menschen mit Behinderung den Einstieg in das Berufsleben zu finden.
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