Externenprüfung
Für Personen ohne Ausbildungsabschluss, die über einen längeren Zeitraum eine bestimmte berufliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben und dabei vielfältige berufspraktische Qualifikationen erworben haben, bietet sich die Möglichkeit, diesen Abschluss nachzuholen, indem Sie an der Abschlussprüfung des Ausbildungsberufs teilnehmen. Dies gilt auch für Personen, die zwar einen Beruf erlernt haben, aber langjährig in einem anderen Beruf tätig sind. Der nachträglich erworbene Ausbildungsabschluss eröffnet bei entsprechender Leistung bessere Berufs- und Arbeitsmarktchancen und schafft damit die Voraussetzung für weitere berufliche Qualifizierungen.
Eine Zuerkennung eines Berufsabschlusses aufgrund langjähriger Tätigkeit ohne das Ablegen einer einschlägigen Prüfung ist gesetzlich nicht möglich.
FAQ Externenprüfung
Nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie „mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen [sind], in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf."
Wer also als Externer beispielsweise die Prüfung zum Verkäufer (2-jähriger Beruf) ablegen möchte, muss mindestens 3 Jahre Tätigkeit im Verkauf nachweisen.
Der Nachweis erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung der Firma, bei der die Tätigkeit erfolgte oder auch durch Kopien von Arbeitszeugnissen o.ä. Die Nachweise sind dem Antrag auf Zulassung unaufgefordert beizufügen.
Um die Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden:
- Dauer der Berufstätigkeit:
Bei einer Regelausbildungsdauer von 2, 3 bzw. 3,5 Jahren ist somit eine Berufstätigkeit von mindestens 3 Jahren, 4 Jahren und 6 Monaten bzw. 5 Jahren und 3 Monaten nachzuweisen. Bei Teilzeittätigkeiten verlängert sich die nachzuweisende Berufstätigkeit äquivalent zu einer Vollzeitbeschäftigung. - Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.
- Art der Berufstätigkeit:
Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen.
Folgenden Anmeldefristen gelten:
Für die Sommerprüfung melden Sie sich bitte bis zum 31.01. des laufenden Jahres an.
Für die Winterprüfung melden Sie sich bitte bis zum 31.07. des laufenden Jahres an.
Die Abschlussprüfungen finden in der Regel jeweils im Sommer und Winter statt. Bitte beachten Sie, bei Berufen mit einer gestreckten Abschlussprüfung erfolgt dies an zwei verschiedenen Terminen (z. B. Frühjahr / Sommer oder Herbst / Winter).
Die Prüfungsgebühr trägt der Prüfungsteilnehmer gemäß des aktuellen Gebührentarifs der IHK Südthüringen.
Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?
Da Sie an der regulären Ausbildungsprüfung teilnehmen, benötigen Sie für die schriftlichen Prüfungsbereiche umfangreiche Kenntnisse, die normalerweise überwiegend durch die Berufsschule – im Rahmen der regulären Ausbildung – vermittelt werden. Um diese Prüfungsbereiche bestehen zu können, müssen Sie sich die erforderlichen Kenntnisse im Selbststudium aneignen. Darüber hinaus gibt es Anbieter, die Vorbereitungskurse anbieten.
Bitte reichen Sie hierfür den Antrag „Vorabprüfung der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an einer Externenprüfung“ ein. Für den Nachweis über die einschlägige Berufserfahrung müssen Sie Bescheinigungen der jeweiligen Arbeitgeber über Dauer und Inhalt Ihrer Tätigkeiten sowie über eine eventuelle Teilnahme an Schulungsmaßnahmen vorlegen. Nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie eine schriftliche Information, aus der hervorgeht, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Zulassung zur Prüfung noch zu keinem konkreten Prüfungstermin angemeldet sind.
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