Fachkundeprüfung Personenkraftverkehr ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr

TERMINPLANUNG

schriftlichmündlichPrüfungsort

05. Dezember.2023

05. März 2024

11. Juni 2024

15. Dezember 2023

15. März 2024

21. Juni 2024

IHK Bildungszentrum Suhl-Mäbendorf

IHK Bildungszentrum Suhl-Mäbendorf

IHK Bildungszentrum Suhl-Mäbendorf

/ Die Teilnehmer werden in der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt.
/ Für jede Prüfung kann nur eine bestimmte Teilnehmerzahl zugelassen werden.
/ Zu jedem der Termine kann die Prüfung jeweils nur für eine Verkehrsart abgelegt werden.
/ Die Anmeldung soll bis spätestens 14 Tage vor dem schriftlichen Prüfungstermin bei uns vorliegen. Später eingehende Anmeldungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Der Antrag auf Genehmigungserteilung für den Omnibusverkehr ist beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu stellen. Für Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat. Eine Auflistung der Behörden finden Sie am Ende des Dokuments.

Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben

  • der persönlichen Zuverlässigkeit und
  • der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen des Taxen- und Mietwagenverkehrs, nachweist.

2.1. durch Fachkundeprüfung (IHK)

Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens für Personenverkehr ausgenommen Taxen und Mietwagen ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Ausnahmen siehe folgender Abschnitt). Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Theorie und Fallstudien mit einer Bearbeitungszeit von jeweils zwei Stunden) und einem i.d.R. einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil. Die Prüfung umfasst die in der "Sachgebietsliste Omnibus" enthaltenen Themen.

 

2.2. aufgrund leitender Tätigkeit

Die Fachliche Eignung kann Ihnen zuerkannt werden, wenn Sie eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe Sachgebietsliste Omnibus) vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Für den Verkehr mit Kraftomnibussen müssen Sie eine mindestens zehnjährige, ununterbrochene leitende Tätigkeit vor dem 4. Dezember 2009 in einem Straßenpersonenverkehrsunternehmen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der EU nachweisen.

Die leitende Tätigkeit ist der IHK, in deren Zuständigkeitsbereich der Unternehmer seinen Sitz hat, grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen.

Nähere Information und das Antragsformular für die Zuerkennung der fachlichen Eignung finden Sie rechts im Downloadbereich.

 

2.3. aufgrund eines anerkannten Abschlusses

Aktuell gibt es in Deutschland keinen Hochschul-, Fachschul- oder auch Berufsabschluss, der die Kenntnisse der Sachgebiete gemäß VO (EG) 1071/2009 vollständig abdeckt.

Alle aus der bisher geltenden nationalen Berufszugangs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen gelten auch weiterhin als gleichwertig, sofern Sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen bzw. erfolgreich abgeschlossen wurden. Dies sind:

  • Kaufmann/ Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
  • Verkehrsfachwirt/ Verkehrsfachwirtin
  • Betriebswirt/ Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
  • Diplombetriebswirt/in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik der FH Heilbronn
  • Diplom-Betriebswirt/ in im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik der FH Heilbronn
  • Diplom-Verkehrswirtschaftler/in an der TU Dresden
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn

 

Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen bei Vorlage des Originalabschlusszeugnisses eine Fachkundebescheinigung gem. VO (EG) 1071/2009 aus.

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Folgende Veranstalter haben uns mitgeteilt, dass sie in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen. Wir weisen darauf hin, dass die bei der Prüfung verwendeten Fragebögen den Lehrgangsveranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung stehen. Termine, Preise und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern (Hinweis: Diese Liste wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für Fehler und falsche Angaben):

 

Über den Buchhandel oder direkt zu beziehen:

"Der Omnibusunternehmer"
Leitfaden für die Fachkundeprüfung
Autor: Johannes Krems
ISBN 3-574-24025-2
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
 

"BO Kraft: Kommentar"
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Autor: Dr. Gerhard Hole
ISBN 3-574-24015-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618
Internet www.heinrich-vogel-shop.de 
 

"Grenzüberschreitender Omnibusverkehr", Loseblattsammlung
Autoren: Burgmann, Haseleu, Schilling
ISBN 3-574-24020-1
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618
Internet www.heinrich-vogel-shop.de 
 

"Rechnen im Verkehrsgewerbe"
Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege
Artikel-Nr. 26024
ISBN 3-574-26024-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 01805 262618
Internet www.heinrich-vogel-shop.de

Die IHK Südthüringen ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in den Landkreisen Hildburghausen, Ilm-Kreis, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg und der kreisfreien Stadt Suhl haben. Über der Rubrik 'Downloads' finden Sie einen Link zur Prüfungsanmeldung. Eine unverbindliche Terminliste steht für Sie unter der Rubrik 'Downloads' zur Verfügung.

Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Südthüringen. Die Prüfungsgebühr ist im Vorfeld der Prüfung auf eines der im Gebührenbescheid angegebenen Konten zu überweisen.

Hinweis zum Ausländerrecht


Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren.

Bei Fragen zur Erteilung der Genehmigung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verkehrsbehörde:

 

Kreis

Behörde

Ansprechpartner

Telefon/Mail

Suhl

Stadtverwaltung Suhl

Ordnungs- und Bürgeramt

Straßenverkehrsbehörde

Friedrich-König-Str. 42

98527 Suhl

Hr. Langenhan

03681/74-2903

03681/74-2982

Joerg.Langenhan@stadtsuhl.de

Schmalkalden-Meiningen

LRA SM

FD Ordnung und Straßenverkehr

Obertshäuser Platz 1

98617 Meiningen

Fr. Werner

03693/485-8155

s.werner@lra-sm.de

Ilm-Kreis

LRA IK

Verkehrs-, Gewerbe- und Ordnungsamt

SB gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr

Ichtershäuser Str. 31

99310 Arnstadt

Fr. Schrickel

03628/738-800

vgo@ilm-kreis.de

Sonneberg

LRA SON

Rechts- und Ordnungsamt

Verkehrsbehörde

Bahnhofstraße 66

96515 Sonneberg

Fr. Skoupy

03675/871-283

strassenverkehrsamt@lkson.de

Hildburghausen

LRA HBN

Ordnungsamt

Untere Straßenaufsichts- und Straßenverkehrsbehörde

Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Fr. Christl

03685/445-242

christl@lrahbn.thueringen.de

Omnibusverkehr
 

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 520

Straßen- und Luftverkehr

Postfach 2249

99403 Weimar

Fr. Canciani

Hr. Phenn

0361/57332-1437

0361/57332-1439

sylvia.canciani@tlvwa.thueringen.de

hagen.phenn@tlvwa.thueringen.de

 

 

ACHTUNG: Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Fahrerinnen und Fahrer, die Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.

Führerscheinneulinge (Erwerb des Führerscheins der "D"-Klasse nach dem 10. September 2008, bei den "C"-Führerscheinen nach dem 10. September 2009) müssen eine Grundqualifikation mit praktischer und theoretischer Prüfung oder eine beschleunigte Grundqualifikation mit einer theoretischen Prüfung ablegen. Führerscheininhaber (Erwerb vor den genannten Stichtagen) müssen lediglich an Weiterbildungsschulungen teilnehmen.

Es ist zukünftig im Rahmen der Genehmigungserteilung durch die Erteilungsbehörde im EDV-Programm bezüglich des Verkehrsleiters die Nummer der Fachkundebescheinigung einzutragen. Diese Nummer wird IHK-spezifisch für den Güter- und den Personenverkehr vergeben.

Wer bereits im Besitz eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises mit einer laufenden Nummer ist, benötigt keine Umschreibung. Trägt Ihre Fachkundebescheinigung noch keine laufende Nummer, werden Sie ggf. von der Erteilungsbehörde aufgefordert, diesen umschreiben zu lassen.

Zuständig für die Umschreibung ist die IHK, die den Fachkundenachweis ausgestellt hat.

Antje Freund
Antje Freund
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Telefon +49 3681 362-233

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