E-Mobilität fördern
Ein Förderprogramm für die Entwicklung der Infrastruktur in Thüringen
Ziel des Förderprogrammes "Elektromonilität Thüringen" ist es, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zu motivieren, sich mit eigenen elektrisch angetriebenen Fahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur an der Entwicklung nachhaltiger innovativer Mobilitätsmodelle und technischer Lösungen in Thüringen zu beteiligen.
Antragsfristen
Die Richtlinie ist bis 31. Dezember 2022 gültig.
- Kauf, Leasing, Miete und Installation von Ladesystemen einschließlich innovativer Energiespeicher für erneuerbar erzeugte Energien
- Investitionen für elektrische Pufferspeicher
- Spezifische technische Ausrüstung
Förderfähig sind Maßnahmen, wenn sie in Zusammenhang mit in Thüringen durchgeführten und vom Thüringer Wirtschaftsministerium (TMWWDG) anerkannten Elektromobilitätsprojekten stehen werden.
als Zuschuss - Die ist Höhe abhängig vom Fördergegenstand. Das Programm fällt unter die De-minimis-Beihilfe-Regelung.
- Ladeinfrastruktur bis zu 75 Prozent, max. 15.000 Euro je Ladestation (DC/Schnellladestation) bzw. 30.000 Wasserstoff
- elektrische Pufferspeicher 500 EUR/kWh
- Spezifische technische Ausrüstungen bis zu 75 Prozent
+49 3681 362-174