FTI-Thüringen PERSONEN
Fördert Neueinstellungen von innovativem Personal
Sie wollen in Ihrem Unternehmen hochqualifiziertes Personal einstellen? Das Förderungsprogramm FTI-Thüringen PERSONEN der Thüringer Aufbaubank bezuschusst kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Die Richtlinie konzentriert sich auf die Gewinnung und die Sicherung von Personal für Forschung, Entwicklung und Innovation, vor allem im MINT-Bereich.
Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2029 gültig.
Förderprogrammdetails
- Einstellung von innovativem Personal
- Vergabe von Thüringen-Stipendium an Studierende und Promovierende
- Forschungsgruppen
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen
- Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen bzw. Thüringer Institute von Forschungseinrichtungen (Tätigkeit im nichtwirtschaftlichen Betrieb)
Für innovatives Personal:
Die Zuwendung wird als monatlicher Festbetrag in Höhe von 2.000 Euro gewährt. Die Dauer der Förderung beträgt maximal 24 Monate.
Für das Thüringen-Stipendium:
Es wird ein monatlicher Festbetrag in Höhe von 600 Euro für Studierende und 1.200 Euro für Promovierende gewährt. Die Dauer der Förderung für Studierende beträgt maximal 24 Monate, für Promovierende maximal 36 Monate.
Für Forschungsgruppen:
Erfahren Sie mehr im Punkt 5.3 der Richtlinie
Die komplette Förderrichtlinie, ergänzende Hinweise und das Bewertungsschema für innovatives Personal sind auf der Seite der Thüringer Aufbaubank verfügbar.
Mit Hilfe des Bewertungsschemas wird geprüft, ob eine vorgegebene Mindestpunktzahl für die Förderung erreicht werden kann.
+49 3628 6130-513