Bundesförderung Energieeffizienz

Das zentrale Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums dient der Steigerung der Energieeffizienz und der Ressourceneffizienz in der Industrie.

Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland. Die Förderung bezieht sich auf mehrere Bereiche bzw. Module:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien, z. B. Motoren, Pumpen, Frequenzumrichter, Abwärmenutzung
  • Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR), Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5: Transformationskonzepte
  • Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen in den Modulen mit Zuschüssen nach folgender Staffelung:

  • Modul 1: bis zu 50 Prozent
  • Modul 2: bis zu 65 Prozent
  • Modul 3: bis zu 50 Prozent
  • Modul 4: bis zu 50 Prozent (max. 500 Euro je eingesparte Tonne CO2 | für KMU 900 Euro je Tonne CO2)
  • Modul 5: 60 Prozent - kleine Unternehmen | 50 Prozent -  mittlere Unternehmen | 40 Prozent Unternehmen ohne KMU-Status
  • Modul 6: 33 Prozent (De-minimis) | 20 Prozent (AGVO)

Über die KfW-Bank steht eine Kreditvariante mit Tilgungszuschuss zur Verfügung.

Für ein Vorhaben darf nicht gleichzeitig ein Antrag auf Förderung über das Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit“ (KfW-Nr. 295) oder nach dem Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ gestellt werden.

Seit dem 15. Februar 2024 sind die novellierten Richtlinien der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) veröffentlicht und in Kraft getreten (Pressemitteilung des BMWK).

Zudem startete die erste Runde des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz, der ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der EEW ist. Bis zum 30. April 2024 können Unternehmen ihre Anträge aus positiv bewerteten Skizzen für die Förderung ihrer investiven Maßnahmen für mehr Energie- und Ressourceneffizienz in der ersten Runde oder auch in den folgenden Wettbewerbsrunden einreichen. Skizzen können kontinuierlich auch außerhalb der Wettbewerbsrunden zur Bewertung eingereicht werden.

Mit der Novellierung des Förderwettbewerbs wurde die Förderung deutlich attraktiver gestaltet. Zum einen basiert die Förderung nun auf den Gesamtkosten und nicht wie bislang auf den Investitionsmehrkosten für die klimafreundliche Alternative. Damit müssen nicht mehr mit großem Aufwand die Referenzkosten ermittelt werden und auch der förderfähige Kostenanteil steigt. Zum anderen erhöht sich die maximale Fördersumme pro Vorhaben von 15 auf 20 Mio. Euro. Der Förderwettbewerb unterliegt nicht der AGVO oder einer De-minimis-Beschränkung und die Förderquote liegt weiterhin bei maximal 60 Prozent.

Mehr erfahren

Schnellcheck Ihrer Idee für den Förderwettbewerb

Ist Ihre geplante Effizienzmaßnahme im Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz förderfähig und welche Fördereffizienz weist sie auf? Ist Ihr Unternehmen antragsberechtigt und was muss bei der Antragstellung beachtet werden?

Mit dem Schnellcheck erhalten Sie einen ersten Überblick und bereits erste Antworten auf diese Fragen. Zudem können Sie mit dem Fördereffizienz-Rechner vorab schnell und einfach prüfen, welche Fördereffizienz Ihr Projekt aufweist und ob Ihr Vorhaben eine energie- bzw. ressourceneffizienzbezogene Amortisationszeit von mehr als vier Jahren erfüllt sowie wie viel Förderung Sie für Ihr Projekt bekommen können.

Weitere Informationen

EEW-Modul 5 „Transformationsplan

Auch eine Antragstellung im EEW-Modul 5 „Transformationsplan" (ehemals Transformationskonzept) ist ab dem 15. Februar mit erhöhten Förderzuschüssen wieder möglich. Das Ziel der Förderung eines Transformationsplans ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung einer Dekarbonisierungsstrategie und damit der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität zu unterstützen. Was unter einem Transformationsplan verstanden und hierbei gefördert wird, erklärt das Kurz-Video zum Modul 5 „Transformationsplan" des BMWK (Youtube-Kanal).

Weitere Informationen

Neue Webinar-Termine

In einstündigen Webinaren wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, sich ausführlich zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz sowie zu den Transformationsplänen zu informieren und Fragen direkt an den Projektträger zu richten.

Die nächsten Termine zum Förderwettbewerb

  • 15.03.2024
  • 19.04.2024
  • 17.05.2024 
  • 21.06.2024

Webinare zum Modul 5Transformationsplan"

  • 23.02.2024
  • 05.04.2024
  • 03.05.2024
  • 07.06.2024

Informationen zu Webinaren und zur Anmeldung


Quelle: Projektträger Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz & Transformationskonzepte

Dr. Janet Nußbicker-Lux
Dr. Janet Nußbicker-Lux
Referentin Umwelt und Energie

Telefon +49 3681 362-174

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