Existenzgründerpass des Freistaates Thüringen
Im Zusammenhang mit dem Aufbau des eigenen Unternehmens und der Sicherung eines Unternehmens bei der Übergabe im Rahmen einer Nachfolge können Beratungen und Qualifizierungen durch Vergabe von Existenzgründerpässen gefördert werden. Hierbei werden für Gründer/Gründerinnen bzw. Unternehmensnachfolger/Unternehmensnachfolgerinnen im Rahmen eines individuellen Betreuungsplans Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote gefördert.
Gefördert werden natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und noch nicht im Vollerwerb wirtschaftlich selbstständig tätig sind.
Bei Existenzgründungen beträgt die max. Förderhöhe 1.500,- Euro, bei einer Unternehmensübernahme max. 2100,-Euro.
Die Antragstellung erfolgt über die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH
Die Förderung beträgt bis zu 90% der zuschussfähigen Gesamtausgaben.
Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu 9 Monate.
Zuschussfähige Gesamtausgaben werden erst ab einer Höhe von 500,00 Euro gefördert.
Nähere Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie unter den nebenstehenden Links.
+49 3628 6130-513
+49 3681 362-233