Teilnahmebedingungen Gewinnspiel "Heimat shoppen" 2024
1. Teilnahme
a) Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer Südthüringen und deren Angehörige. Eine Teilnahme mittels elektronischer Anmeldesysteme, sog. Sammeldienstleister sowie sog. Wegwerf-E-Mails oder Trashmails, wird nicht berücksichtigt.
b) Die Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen.
c) Die Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten dient ausschließlich der Durchführung des Gewinnspiels sowie dem Versand der Gewinne. Im Übrigen werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben.
d) Der Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist der 13. Oktober 2024, 23:59 Uhr deutscher Zeit. Zur Überprüfung und Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des entsprechenden Kommentars.
2. Durchführung und Abwicklung
a) Sofern in den Gewinnspielinformationen nicht abweichend bestimmt, wird der Gewinner von der Industrie- und Handelskammer Südthüringen oder einer von der Industrie- und Handelskammer Südthüringen beauftragten Agentur unter allen Teilnehmern ausgelost, die die Seite liken sowie einen Kommentar unter den Gewinnspielpost mit der Angabe welcher der Lieblings-Heimat-Shop in Meiningen ist gesendet und den Post geliked haben. Die/Der Gewinner/in werden/wird zeitnah nach Beendigung des Gewinnspiels per Zufallsprinzip ermittelt und per persönlicher Nachricht kontaktiert.
b) Aus den Gewinnspielinformationen ergeben sich nähere Angaben über den jeweiligen Gewinn (einschließlich möglicher Beschränkungen, Mitwirkungsleistungen oder Kosten, die bei der oder für die Inanspruchnahme des Gewinns gelten).
c) Die Gewinner werden von der Industrie- und Handelskammer Südthüringen mit einer Facebook-Privatnachricht benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt innerhalb von einer Woche nach Teilnahmeschluss. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist die Industrie- und Handelskammer Südthüringen nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird kein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb eines Monats nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.
d) Die Übergabe des Gewinns erfolgt zum Pressegespräch anlässlich „Meiningen Leuchtet“ am 25.10.2024 in der Meininger Innenstadt. Bei Nichtteilnahme am Pressegespräch erfolgt die persönliche Übergabe des Gewinns durch die Industrie- und Handelskammer Südthüringen oder Vertreter der jeweiligen Aktionsstadt innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung. Kann innerhalb dieses Zeitraums keine Übergabe aufgrund von Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, stattfinden, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird kein neuer Gewinner ermittelt.
e) Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
f) Der Gewinn ist nicht übertragbar.
g) Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und erklärt, die Datenschutzbestimmungen gelesen zu haben.
h) Sofern auf einem hochgeladenen Foto Personen abgebildet sind, sichert der Teilnehmer zu, dass er sowohl in Bezug auf das Foto selbst als auch in Bezug auf alle auf dem Foto dargestellten Personen berechtigt ist, das Foto hochzuladen. Er sichert zu, dass er der Urheber/Hersteller dieser Aufnahme ist. Insbesondere sichert er zu, dass er alle entsprechenden Nutzungs- und Leistungsschutzrechte, sowie sonstige Rechte an der Aufnahme beachtet und die Aufnahme sowie die Darbietung(en) unbelastet von Ansprüchen Dritter sind. Darüber hinaus sichert er zu, dass er die Rechte aller auf der Aufnahme zu sehenden und zu hörenden Personen, insbesondere das Recht am eigenen Bild und sonstige Persönlichkeitsrechte, beachtet und dass alle diese Personen mit dem Hochladen und der Nutzung dieser Aufnahme einverstanden sind. Dies betrifft alle Personen, die auf den Aufnahmen zu sehen sind, auch wenn z.B. eine Person nur zufällig im Hintergrund der Aufnahme zu erkennen ist. Außerdem sichert der Teilnehmer zu, dass die Aufnahme nicht gegen geltendes Recht verstößt und keine sonstigen Beanstandungen auslöst. Er steht insbesondere dafür ein, dass die Aufnahme keine pornografischen, rassistischen, anderweitig anstößigen oder illegalen Inhalte enthält und auch keine Urheber- oder Markenrechte verletzt. Er wird keine deutlich erkennbaren Abbildungen von urheberrechtlich geschützten Werken, Marken oder Labels in seinen Aufnahmen verwenden. Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen behält sich das Recht vor, Beiträge zu verbergen.
i) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos, mit Ausnahme der Übermittlungskosten, die nach dem von Ihnen gewählten Tarif Ihres Mobilfunk- bzw. Internetproviders entstehen. Es entstehen keine versteckten Folgekosten.
3. Sonstige Bestimmungen
a) Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernehmen die Industrie- und Handelskammer Südthüringen und die beteiligte Agentur keine Haftung.
b) Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen behält sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschließen.
c) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
d) Ausschließliches anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
e) Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
f) Diese Teilnahmebedingungen können von der Industrie- und Handelskammer Südthüringen jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
g) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist alleine der Veranstalter.