24-Stunden-Dorfläden für Grundversorgung im ländlichen Raum

Am 16. April 2021 wurde durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eine neue Förderrichtlinie vorgestellt. Über diese werden im laufenden Haushaltsjahr Tag-und-Nacht- bzw. 24-Stunden-Dorfläden bezuschusst. Das Programm zielt darauf ab, Möglichkeiten der wohnortnahen Grundversorgung im ländlichen Raum zu schaffen, wo sich ständig mit Personal besetzte Ladengeschäfte des Einzelhandels als eher unrentabel erweisen. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen gemäß Landesentwicklungsprogramm 2025.

Gegenstand der Förderung ist auf der einen Seite die Errichtung neuer und auf der anderen Seite die Ergänzung bestehender Einkaufsangebote um eine rund um die Uhr nutzbare Einkaufsmöglichkeit. Letzteres könnte beispielsweise ein Abholautomat für regionale Produkte als Ergänzung zu einem Hofladen sein. Bei komplett neuen Angeboten schreibt die Förderrichtlinie bestimmte Warenkategorien in einem Umfang von ca. 1.000 Produkten vor, die im Sortiment enthalten sein müssen und auf die Grundversorgung ausgerichtet sind. Bei ergänzenden Angeboten gilt diese Vorgabe nicht. Die Förderhöhe beträgt bis zu 45% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Klein- und Kleinstunternehmen und bis zu 65% bei sonstigen berechtigten Zuwendungsempfängern (z. B. Vereine und Verbände). Lediglich investive Maßnahmen sind förderfähig, bspw. der Grundstückserwerb oder die Baumaßnahme an sich. Dagegen können etwa Planungsleistungen oder der laufende Betrieb nicht bezuschusst werden.

Interessenten für die Umsetzung sollten sich beeilen: Frist für die Antragstellung ist bereits der 31. Mai 2021. Die Umsetzung darf erst nach Bewilligung des Vorhabens beginnen. Das Vorhaben muss weiterhin bis zum 30. November 2021 abgeschlossen werden, da die Mittel nur im laufenden Haushaltsjahr eingestellt sind. Weitere Details zur Förderung, u. a. zur Fördergebietskulisse, erhalten Sie beim zuständigen Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Zweigstelle Stadtroda. 

Thomas Leser
Thomas Leser
Referent Regionalplanung, Handel & Verkehr

Telefon +49 3681 362-132

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