Verkehr: Vorbereitung der 10. Änderungsverordnung für Lang-Lkw

Mit dem Inkrafttreten der 9. Änderungsverordnung zum Lang-Lkw wurden erst vor kurzem Neuerungen für dieses Transportkonzept verabschiedet. Nach Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) befindet sich die 10. Änderungsverordnung beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereits in Vorbereitung. Wenn Sie als Unternehmer/-in im Bereich Transport und Logistik Lang-Lkw einsetzen oder den Einsatz planen, haben Sie die Möglichkeit, beim TMIL die Überprüfung zusätzlicher Streckenabschnitte für das zugelassene Streckennetz für Lang-Lkw zu beantragen.

In der fünfjährigen Pilotphase von 2012 bis 2016 wurden für das neue Lang-Lkw-Konzept bedeutende positive Effekte festgestellt. So haben zwei Lang-Lkw-Fahrten das Potential, drei Fahrten herkömmlicher Lkw zu ersetzen, wobei Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15 und 25 % realistisch sind. Laut Abschlussbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen seien darüber hinaus kein erhöhter Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur und keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße zu erkennen. Aufgrund der positiven Ergebnisse wurde das Lang-Lkw-Konzept Ende 2016 vom BMVI in den Dauerbetrieb überführt und seitdem hinsichtlich der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie des zugelassenen Streckennetzes (Positivnetz) kontinuierlich weiterentwickelt.

Aktuell werden fünf verschiedene Typen von Lang-Lkw bzw. Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (siehe Webseite des BMVI) unterschieden, die eine Länge bis zu 25,25 m aufweisen. Der sog. verlängerte Sattelauflieger (Typ 1), der mit einer Gesamtlänge von 17,88 m den kürzesten Typ darstellt, darf in Thüringen und zehn weiteren Bundesländern das gesamte Straßennetz befahren. Für die übrigen längeren Typen beschränkt sich die Nutzung auf das Positivnetz (siehe Downloads). Sollten Sie für Ihre logistischen Abläufe und Transportwege Bedarf an weiteren als den derzeit zugelassenen Strecken haben, steht Ihnen Frau Schwuchow vom TMIL als Ansprechpartnerin zur Verfügung:

 

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Referat 43 | Straßenverkehr, Verkehrssicherheit
Werner-Seelenbinder-Str. 8 | 99096 Erfurt | Postfach 900362 | 99106 Erfurt | Germany
Tel: +49 (0) 361 57-4111433 | Fax: +49 (0) 361 57-4111499
www.thueringen.de · nancy.schwuchow@tmil.thueringen.de

Für das Prüfverfahren erhalten Sie von Frau Schwuchow die Antragsunterlagen. Vorab können Sie bereits in Kurzform die Hinweise für die Aufnahme neuer Strecken nachlesen (siehe Downloads). Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass Sie sich als Antragsteller für Straßen, deren Baulastträger nicht das Land ist (i.d.R. Kreis- und Gemeindestraßen), selbst mit der jeweiligen Kommune oder dem Landkreis in Verbindung setzen müssen, um die Eignungsprüfung als Zubringerstrecke für Lang-Lkw zu veranlassen. Weiterhin ist zu beachten, dass den Bundesländern vom BMVI der 31. Januar 2020 als Frist für die Meldung neuer Strecken gesetzt wurde. Das bundeslandinterne Prüfverfahren muss daher bereits im Vorfeld abgeschlossen sein. Aus diesem Grund sollten Sie Ihren Antrag frühzeitig an das TMIL und ggf. an die zu beteiligenden Landkreise und Kommunen richten.

Die aktuelle Positivliste unter der Rubrik Downloads umfasst sämtliche für Lang-Lkw zugelassene Strecken in Deutschland, aufgeteilt in Autobahnen, Bundesstraßen und das nachgeordnete Straßennetz nach Bundesland. Außerdem sind zugelassene Fahrwege zu Autohöfen und geeignete Rastplätze an Autobahnen verzeichnet. Weiterführende Informationen zu den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die einsetzbaren Fahrzeuge und das Fahrpersonal erhalten Sie auf der Webseite des BMVI.

Thomas Leser
Referent Regionalplanung, Handel & Verkehr

Telefon +49 3681 362-132

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