Kündigung oder Qualifizierung?

Kurzarbeit klug und nachhaltig nutzen

Das Modell der Kurzarbeit verfolgt den Zweck, Kündigungen zu vermeiden, um Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwierigen Situationen erhalten zu können. Dennoch kann sich in existenziellen Notlagen die Frage ergeben, ob man seinen Arbeitnehmer kündigen darf. Wenn einem Unternehmen der Konkurs droht, wird die zuständige Agentur für Arbeit wohlwollend der Kündigung zustimmen.

Vorsicht ist geboten
Kurzarbeit ist zur Vermeidung von Kündigungen eingeführt worden. Ergo entfällt mit Kündigung der Anspruch auf Kurzarbeit. Das bedeutet: Kündigt ein Unternehmen einen Angestellten, trägt es die vollen Lohnkosten  von Eingang der Kündigung bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch den Arbeitgeber, sondern den Arbeitnehmer gekündigt wird.

Weiterhin ist Vorsicht geboten, welche Art der Kündigung ausgesprochen wird. Im Fall von personen- oder verhaltensbedingten Kündigungen gelten keine Besonderheiten. Betriebsbedingte Kündigung sollten wohl bedacht und präzise begründet werden, ähnlich wie zuvor die Einführung der Kurzarbeit. Eine betriebsbedingte Kündigung setzt einen dauerhaften Fortfall der Arbeitsmenge voraus. Für Kurzarbeit gilt hingegen, dass der Arbeitsausfall nur vorrübergehend ist.

Schon gewusst?
Unternehmen können die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen, sofern sich Beschäftigte im Rahmen der Kurzarbeit qualifizieren. Dies gilt bis zum 31. Juli 2023. Ebenso können Kosten für Weiterbildung ganz oder teilweise übernommen werden. Auch sich in Weiterbildung befindende Beschäftigte haben Anspruch auf Kurzarbeit, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Maßnahme der Qualifizierung muss bestimmten Kriterien entsprechen. Weiterführende Informationen hält die Bundesagentur für Arbeit für interessierte Unternehmen bereit.

Fazit
Unternehmen sollten die Kurzarbeit als Chance verstehen. Das Ziel sollte sein: gewonnene Fachkräfte halten. Der Tsunami des Fachkräftemangels ist zwar derzeit etwas zur Ruhe gekommen, ein kleines Lüftchen genügt aber, um ihn wieder zu aktivieren. Der Arbeitsmarkt wandelt sich zu einem arbeitnehmerorientierten Markt. Unternehmen sollten daher die Zeit nutzen, um Mitarbeiter zu qualifizieren. Eine weitere Möglichkeit: Mitarbeiter flexibler und agiler einsetzen.

Der Faktor Mensch sollte nachhaltig und vorausschauend genutzt werden. Unternehmen sollten sich daher gerade jetzt auf die zunehmende Digitalisierung vorbereiten, Visionen entwickeln und ihr Gemeinschaftsgefühl stärken.