Forschung fördern lassen

Jetzt an den Antrag auf steuerliche Forschungsförderung denken

Der Antrag auf Forschungszulage kann nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen vom Arbeitnehmer bezogen worden sind oder die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind, beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

Forschende Unternehmen können ihre Forschungsvorhaben zertifizieren lassen und mit einer entsprechenden Bescheinigung die steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragen. Die Prüfung der Anträge und das Ausstellen der Bescheinigungen übernimmt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Auf deren Website stehen weitere Informationen sowie das offizielle Antragsformular zur Verfügung.

Förderfähig sind die dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Löhne und Gehälter der Mitarbeiter, soweit sie mit Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten in begünstigten Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben betraut sind, sowie bestimmte Ausgaben des Unternehmens für die Zukunftssicherung dieser Mitarbeiter.

Alle forschenden und in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen können von der steuerlichen Forschungsförderung profitieren. Dies umfasst sowohl Kleinstunternehmen, als auch KMU oder Großunternehmen. 

Die Förderung beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage. Das sind aktuell maximal 1.000.000 Euro.

Martin Kretschmann
Martin Kretschmann
Niederlassungsleiter Sonneberg | Referent Unternehmensförderung

Telefon +49 3675 7506-252

 E-Mail E-Mail schreiben

Förderung unternehmerisches Know-how Kurzarbeitergeld Unternehmenskultur BAFA-Förderung Beratungsförderung Finanzierung Fördermittel Innovation/Innovationsberatung KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau Regionalausschuss Sonneberg Unternehmensbetreuung u. Förderung Fachkräftebindung Personal/Personalförderung Kurzarbeit Gesundheitsmanagement Unternehmenskultur Familie und Beruf Fördermittel Beratung Digitalisierung Standortberatung