Körperschaftssteuer
Neue Option für Personenhandels- und Partnergesellschaften
Der § 1a des Körperschaftsteuergesetz (KStG) eröffnet Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit, sich auf Antrag wie eine Körperschaft besteuern zu lassen. Hierzu hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 10. November 2021 ein Anwendungsschreiben veröffentlicht.
Mit dem Optionsmodell wurde die langjährige Forderung der Wirtschaft nach einer rechtsformneutralen Besteuerung aufgegriffen. Das veröffentlichte Schreiben erleichtert interessierten Unternehmen den Wechsel der Besteuerung. Zwar gehen die Regelungen nicht so weit, wie dies im Sinne der Gewerbetreibenden wünschenswert wäre. So bleiben weite Teile der mittelständischen Wirtschaft weiterhin ausgespart und technische Hürden bestehen. Dennoch empfiehlt die IHK Südthüringen den Umstieg der Besteuerung gemeinsam mit einem Steuerberater vorzunehmen.

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