Zweiter Corona-Wellenbrecher weitestgehend wirtschaftsverträglich
IHK Südthüringen akzeptiert Corona-Sonderverordnung des Freistaates
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen akzeptiert die heute in Kraft getretene Corona-Sonderverordnung des Freistaates. „Wir freuen uns, dass insbesondere personennahe Dienstleistungen jetzt doch unter Einhaltung der Hygienevorschriften geöffnet bleiben dürfen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas. In der Bund-Länder-Beschlussvorlage war dies zunächst restriktiver vorgesehen.
Darüber hinaus begrüßt die IHK Südthüringen die Rechtsklarheit der Sonderverordnung für Beherbergungsbetriebe, wonach Betriebe, die ausschließlich touristische Übernachtungen anbieten, konsequent zu schließen sind. Übernachtungsangebote für medizinische, berufliche und geschäftliche Zwecke dürfen weiterhin nach unternehmerischer Entscheidung zur Verfügung gestellt werden. „Insgesamt ist der Verordnung das Bemühen anzumerken, dass dem Land Thüringen die Vermeidung von unzumutbaren Einschnitten in die Wirtschaft wichtig ist. Wir begrüßen es, dass Hinweise der Wirtschaft, über Wirtschaftsminister Tiefensee transportiert, weitestgehend Berücksichtigung fanden.“
Die Schließungsanordnungen für Gastgewerbe und Freizeitwirtschaft treffen die Betriebe erneut sehr hart. Verkraftbar werden diese Schließungen nur, wenn die angedachte Ausfallförderung im Sinne der Betriebe gestaltet wird. Das heißt: Die angekündigten außerordentlichen Wirtschaftshilfen für Unternehmen müssen nunmehr schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Der vorgesehene Antragsstart im Januar 2021 kommt für die Betroffenen viel zu spät. IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas betont weiterhin: „Wir erwarten, dass die außerordentliche Wirtschaftsförderung des Bundes zügig spezifiziert wird.“
Das Thüringer Wirtschaftsministerium plant zudem einen 80-prozentigen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung im November als Zusatzförderung zu den bestehenden Kompensationshilfen des Bundes auf den Weg zu bringen. Dies zeigt die Sensibilität der Thüringer Politik für die Belange der Wirtschaft in dieser schwierigen Situation.
Kindertageseinrichtungen, Schulen und Ausbildungsstätten dürfen ihren Betrieb fortsetzen. Das erachtet die IHK Südthüringen als eine der wichtigsten Maßnahmen. Die gewerbliche Wirtschaft muss besonders unter dem Gesichtspunkt der Verfügbarkeit der Fachkräfte am Laufen gehalten werden.
Suhl, 2. November 2020
+49 3681 362-301