Keine Fleißpunkte für Stasi 4.0

IHK Südthüringen zum geplanten Hinweisgeberschutzgesetz

Deutschland gibt gern den Klassenprimus, doch beim neuen Hinweisgeberschutzgesetz besteht kein Bedarf für Fleißpunkte. Bereits die Anforderungen der Europäischen Union stellen für viele Unternehmen eine Herausforderung dar. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt daher, dass die Bundesregierung die Verabschiedung des Gesetzes vorerst gestoppt hat und stattdessen mit der Opposition nach einem Kompromiss sucht. Eine möglichst unbürokratische wirtschaftsverträgliche Lösung muss jetzt die Maßgabe sein.

Spätestens seit Edward Snowdens Verrat von US-amerikanischen Staatsgeheimnissen vor zehn Jahren ist ein aus ethischen Überzeugungen abgeleitetes Whistleblowing weltweit hoch im Kurs. Die Europäische Union verabschiedete in 2019 eine Hinweisgeberschutzrichtlinie, die die Denunziation privater und öffentlicher Geheimnisse und Rechtsverstöße staatlich fördern soll. Sie sollte bis 17. Dezember 2021 in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Gegen Deutschland wurde inzwischen ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, weil es bis heute kein Hinweisgeberschutzgesetz gibt.

Die EU-Richtlinie verlangt, dass Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten Kanäle und Verfahren für interne Meldungen und für Folgemaßnahmen einrichten. Dafür müssen die Unternehmen entweder intern eine Person benennen oder eine entsprechende Dienstleistung auf dem Markt einkaufen. Hierbei können sich mittlere Unternehmen bis 249 Mitarbeiter die entsprechenden Ressourcen teilen. Das Verfahren soll vertraulich erfolgen, so dass unbefugte Dritte die Identität des Hinweisgebers nicht erfahren können. Hinweisgeber können sich außerdem staatlichen Behörden anvertrauen, doch der interne Meldeweg soll bevorzugt werden. Für die Hinweisgeber gibt es einen Schutz vor Repressalien.

Bereits mehrfach wurden Versuche unternommen, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Der jüngste Vorstoß der Ampel-Regierung hätte von den Unternehmen zusätzlich die Einrichtung eines anonymen Meldekanals verlangt, was mit hohem Aufwand verbunden gewesen wäre. Außerdem sollte die Präferenz interner Meldungen nicht umgesetzt werden, sondern die Hinweise vornehmlich an externe Stellen erfolgen. Die Schaffung falscher Anreize für missbräuchliche Meldungen wäre die Folge gewesen. Dies hätte in den Unternehmen den Betriebsfrieden und das Arbeitsklima erheblich gefährdet.

Auf Druck der Wirtschaft stoppten die Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von CDU und CSU in der Bundesratssitzung vom 10. Februar 2023 das Gesetz. In einer ersten Reaktion wollte die Bundesregierung den Bundesrat umgehen. Am 30. März 2023 wurde das Gesetzgebungsverfahren jedoch überraschend unterbrochen. CDU/CSU und Ampel verhandeln wieder, eine Verabschiedung des Gesetzes ist nun für den 12. Mai 2023 geplant.

„Grundsätzlich besteht aus Sicht der Unternehmen ein starkes Interesse daran, dass unternehmensinterne Fehlentwicklungen und Complianceverstöße frühzeitig aufgedeckt und abgestellt werden können. Interne Meldesysteme sind in vielen deutschen Unternehmen ein wichtiger Bestandteil bestehender Compliance-Richtlinien und damit der Unternehmenskultur. Solche Meldesysteme will die EU auf alle Mitgliedsstaaten verallgemeinern. Verständlich, da es in einigen europäischen Mitgliedsstatten mit Rechtsstaatlichkeit und Compliance nicht so genau genommen wird. Doch mit deutscher Gründlichkeit wollte die Ampel-Regierung Klassenbester werden. Das Ergebnis wäre die Etablierung eines neuen Denunziantensystems im Stil einer Stasi 4.0.

Die Wirtschaft erwartet stattdessen, dass die EU-Richtlinie als Blaupause für das deutsche Recht verwendet und keinesfalls darüber hinausgegangen wird. Realismus und Wirtschaftsverträglichkeit sollten den neuen gemeinsamen Gesetzentwurf von Regierung und Opposition bestimmen“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.


Suhl, 12. April 2023

Dr. Jan Pieter Schulz
Dr. Jan Pieter, Schulz
Referent Volkswirtschaft

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