Statement zur befristeten Steuersenkung auf Gas

Heute hat die Bundesregierung beschlossen, dass Gas befristet bis Ende März 2024 mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz besteuert wird. Die befristete Steuersenkung von 19 Prozent auf 7 Prozent entlastet die Steuerzahler. Die IHK Südthüringen begrüßt die Entlastung der Verbraucher, betont jedoch zugleich, dass es besser wäre, wenn es keine Gasmnangellage gäbe.

"Das ist wichtig für die Binnennachfrage. Wegen steigender Kosten müssen sich viele Verbraucher einschränken. Von der jetzt vorgenommenen Entlastung profitieren Handel, Gastgewerbe und personenbezogene Dienstleistungen", erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas.

Damit die Steuersenkung bei den Verbrauchern ankommt, müssen die Gasversorger ihre Preise entsprechend anpassen. Die IHK hofft, dass das für den Herbst angekündigte Entlastungspaket auch die gestiegenen Kosten für die Unternehmen berücksichtigt. Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, der ausschließlich für den Endverbraucher fällig wird.

„Noch besser wäre es allerdings, wenn es gar nicht zur Gasmangellage käme. Der Schlüssel dazu sind Verhandlungen mit Russland und die Inbetriebnahme der Gaspipeline Nordstream 2“, so Dr. Pieterwas.

Suhl, 18. August 2022

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer

Telefon +49 3681 362-301

 E-Mail E-Mail schreiben