Datenschutz muss einfacher werden

Umfrage der IHK Südthüringen zur EU-Bürokratie

Überbordende Bürokratie ist für die Unternehmen ein wachsendes Ärgernis. Eine wesentliche Quelle liegt in der Rechtsetzung der Europäischen Union. Für den späten Herbst oder Winter will Brüssel erste Vorschläge für Vereinfachungen vorlegen. Eine Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen zeigt, dass insbesondere beim Datenschutz Handlungsbedarf besteht.

Nach Angaben des Nationalen Normenkontrollrats stammt der größte Teil der neueren Bürokratie in Deutschland aus Brüssel. Auf 57 Prozent beziffert er den Anteil seit 2015. Nun soll Abhilfe geschaffen werden. Das hat die Kommissionspräsidentin von der Leyen angekündigt. Das Ehrenamt der IHK Südthüringen hat sich im Rahmen einer Umfrage rund fünfzig europäische Richtlinien und Verordnungen angesehen.

Die Unternehmen sind sich einig. Mit Abstand den größten Ärger bereitet die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO. Siebzig Prozent der Unternehmen verlangen hier Änderungen. An zweiter Stelle folgt die Verpackungsrichtlinie. Auf den folgenden Plätzen werden die REACH-Verordnung, der Vorschlag für eine Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten EU-Lieferkettengesetz „CSDD“, die Rechnungslegungsrichtlinie, die A1-Bescheinigung und die Verordnung über die Nachweispflicht De-minimis-Beihilfen genannt.

„Insbesondere die Informationspflichten im Rahmen der Verarbeitung von Kundendaten stellen die Unternehmen vor eine riesige Aufgabe. Informationen müssen erstellt und den Kunden zugänglich gemacht werden. Hierbei kommt es auf jede Formulierung an, denn es gibt eine spezialisierte Abmahnindustrie, die auf jede Abweichung von der Datenschutzgrundverordnung lauert. Die Erstellung von Informationspflichten und Verzeichnissen der Datenverarbeitungstätigkeiten sowie deren Pflege binden viel Zeit oder kosten viel Geld, wenn ein Dienstleister beauftragt wird. Zeit und Geld, die für den eigentlichen Geschäftszweck fehlen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen müssen dringend entlastet werden“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.


2024 muss die EU-Kommission dem EU-Parlament eine Evaluation der DSGVO vorlegen. Um die Kritikpunkte der Unternehmerschaft noch genauer herauszuarbeiten, führt die IHK-Organisation Mitte Oktober 2023 eine groß angelegte Unternehmensbefragung durch.

Hohen Aufwand bedeuten auch die anderen kritisierten Regelungen. Die REACH-Verordnung reguliert die Importfähigkeit, Nutzbarkeit und Informationspflicht von Chemikalien und wirkt sich erheblich auf die Lieferantenwahl, die Produktentwicklung und den Vertrieb aus. Die CSDD-Verordnung ist das Lieferkettengesetz auf EU-Ebene. Auf dem Papier sind Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten von den Berichtspflichten ausgenommen, doch wenn sie oder ihre Kunden Geschäftsbeziehungen zu den größeren Unternehmen unterhalten, kommen umfangreiche Informationspflichten auf sie zu.

Die Rechnungslegungsrichtlinie verlangt von Mittelständlern, dass sie berichten wie die Großen. Sie müssen künftig detaillierte Berichte zu umfangreichen Nachhaltigkeitsberichtsstandards erstellen. Diese Berichterstattung wird nicht nur kleine und mittelgroße Unternehmen überfordern, sondern stellt bereits heute größere, bereits berichtspflichtige Unternehmen vor große Herausforderungen. Das A1-Zertifikat müssen Mitarbeiter auf jeder Dienstreise in der EU mitführen. Es muss vor jeder Dienstreise neu erstellt werden und bindet mehr als 20 Minuten je Mitarbeiter und Dienstreise. Nachweise zu De-minimis-Beihilfen könnten die Behörden auch untereinander abrufen. Stattdessen müssen die Unternehmen die Bescheinigungen zehn Jahre lang aufbewahren und bei jeder Beantragung eine Übersicht der im laufenden und in den letzten zwei Kalenderjahren erhaltenen Beihilfen vorlegen.

Suhl, 4. Oktober 2023

Dr. Jan Pieter Schulz
Dr. Jan Pieter, Schulz
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