Grunderwerbssteuer senken

Impulse für Eigenheimerwerb und Bauwirtschaft setzen

Aktuell wird ein Vorstoß der Thüringer CDU-Fraktion zur Senkung der Grunderwerbssteuer diskutiert. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt den Vorschlag, die Grunderwerbssteuer von derzeit 6,5 auf 5 Prozent zu senken. Sie erwartet von den politischen Entscheidungsträgern im Freistaat, unabhängig von Parteizugehörigkeit, ihre Möglichkeiten zu nutzen, um bundes- und europapolitische Fehlsteuerungen auszugleichen.

Die Senkung der Grunderwerbssteuer in Thüringen ist ein guter Impuls für den Eigenheimerwerb und die Bauwirtschaft. Das Bauhauptgewerbe einschließlich der Baustoffgüterindustrie leiden unter den Folgen der Inflation und gestiegener Zinsen, die potenzielle Bauherren von Neubauprojekten abhalten. Dies gilt sowohl für den privaten Häuslebauer, als auch für Bauträger, die letztlich ihre Projekte mit bezahlbaren Mieten am Wohnungsmarkt platzieren müssen

Politisch bleibt die Schaffung von Wohnraum unter Attraktivitäts- und Fachkräftebindungsgesichtspunkten ein wichtiges Ziel. Natürlich kann die Anwerbung von Fachkräften aus anderen Regionen Deutschlands und aus dem Ausland nur gelingen, wenn moderner Wohnraum zur Verfügung steht. Deshalb sollte der Freistaat alle Möglichkeiten nutzen, kostensenkende Anreize für Bauvorhaben zu setzen und ein erster Schritt sollte die Senkung der Grunderwerbssteuer sein.

„Die Grunderwerbssteuer ist eine Landessteuer. Das heißt, der Freistaat Thüringen hat die Chance, selbst etwas für die Wirtschaft zu tun, nachdem zuletzt die meisten Gesetze, die die Wirtschaft betreffen und immer öfter behindern, aus Berlin kamen. Letztlich geht es darum, wieder gute Rahmenbedingungen für

die Wirtschaft einzustellen und dazu sollte der Freistaat seine Möglichkeiten nutzen“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas.

Seit 2007 können die Bundesländer die Steuersätze der Grunderwerbsteuer eigenständig festlegen. Sie haben davon rege Gebrauch gemacht, zumal die Einnahmen aus dieser Steuer im Länderfinanzausgleich nicht vollständig angerechnet werden. Dies schafft einen Anreiz zu Steuererhöhungen. Zuletzt hat das ehemalige Musterland Sachsen die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5,5 Prozent erhöht.

Auf der anderen Seite konnte in der Niedrigzinsphase ein Zusammenhang zwischen hoher Bautätigkeit und niedriger Grunderwerbsteuer ermittelt werden. Bayern und Sachsen, die als einzige Bundesländer ihren Steuersatz bei 3,5 Prozent belassen haben, hatten zwischen 2011 und 2020 8 Prozent (Bayern) bzw. 11 Prozent (Sachsen) mehr Bauinvestitionen als vergleichbare Bundesländer. Die Senkung der Grunderwerbsteuer kann also zugleich die Bautätigkeit befördern und die Steuerausfälle kompensieren.

Offen ist jedoch, wie stark der Effekt aus der Senkung der Umsatzsteuer angesichts hoher Grundstückspreise, hoher Zinsen und gestiegener Baukosten bei zugleich fallenden Immobilienpreisen ist. Zwischen Januar und Juli 2023 ist die Zahl der Insolvenzen aus der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft nach Angaben des IWH um 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Wenn sich die Lage nicht ändert, ist davon auszugehen, dass 25 bis 30 Prozent der heute tätigen Projektentwickler aus dem Markt ausscheiden könnten.

Für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern gehen Prognosen für 2024 von einem Rückgang um 30 Prozent gegenüber dem Niveau von 2022 aus. Die Zahl der Baugenehmigungen sank von Januar bis Juni 2023 um 35 Prozent bei Einfamilienhäusern, 53 Prozent bei Zweifamilienhäusern sowie 27 Prozent bei Mehrfamilienhäusern.

Statt die Notwendigkeit der Senkung der Grunderwerbssteuer zu diskutieren, befassen sich Vertreter der rot-rot-grünen Landesregierung damit, dass der Beschluss möglicherweise mit den Stimmen der AfD zustande kommen könnte. Aus Sicht der IHK Südthüringen ist die Debatte unverständlich.

„Der Druck auf die Bauwirtschaft ist enorm hoch, so dass der Vorstoß der CDU-Landtagsfraktion nicht hoch genug einzuschätzen ist. Die Wirtschaft ist darauf angewiesen, dass das Landesparlament dem Antrag zustimmt, unabhängig davon, welche Fraktionen den Beschluss mitttragen werden“, so Dr. Pieterwas.

Suhl, 11. September 2023

Dr. Jan Pieter Schulz
Dr. Jan Pieter, Schulz
Referent Volkswirtschaft

Telefon +49 3681 362-406

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