Nächste Bürokratie- und Kostenwelle im Anmarsch

IHK Südthüringen kritisiert geplante Verschärfung des Kassengesetzes

Unter dem Anspruch, Steuerhinterziehung einzudämmen und die Bonpflicht abzuschaffen, hat das Bundesfinanzministerium einen Entwurf für eine neuerliche Verschärfung des Kassengesetzes vorgelegt. Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen droht damit das Gegenteil von Bürokratieabbau. Vor allem für kleine und mittlere Betriebe im Einzelhandel, im Gastgewerbe und im Dienstleistungsbereich, darunter in den freien Berufen, bringt der Entwurf neue Investitionen und erhebliche Folgekosten.

„Steuerhinterziehung ist ein schwerwiegendes Delikt und muss konsequent verfolgt werden. Aus dem Fehlverhalten Einzelner darf kein Generalverdacht gegen ganze Branchen entstehen. Der ehrbare Kaufmann muss Leitbild für das Denken über unsere Unternehmer bleiben. Die große Mehrheit der Unternehmen arbeitet ordnungsgemäß und wird dennoch erneut mit Kosten und neuen technischen Anforderungen belastet. Dass Beträge bis 30 Euro nun von der Bonpflicht ausgenommen werden, ist zwar zu begrüßen. Die Bonpflicht wird allerdings nicht abgeschafft, sondern digitalisiert. Bürokratieabbau sieht anders aus“, sagt Jan Scheftlein, stellv. Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Die geplante Neuregelung steht am Ende einer langen Reihe immer neuer Anforderungen. Seit 2017 müssen elektronische Kassensysteme sämtliche Einzelumsätze erfassen und für mindestens zehn Jahre unverändert speichern können. Seit 2018 dürfen Finanzämter unangekündigte Kassennachschauen durchführen. Im Jahr 2020 folgten die Pflicht zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung und die Belegausgabepflicht. Seit 2025 müssen elektronische Kassensysteme zusätzlich über ELSTER verpflichtend gemeldet werden. Prominente Einzelfälle führen sukzessive zu einer Kriminalisierung der Unternehmerschaft. Auch wenn Einzelfälle wenig über die Wirtschaft als Ganzes aussagen und Umsatzsteuerbetrug nicht zwingend auf die Kassenführung zurückzuführen ist, konzentrierte sich der Gesetzgeber in der Folge hierauf.

„Die Unternehmen haben ihre Systeme wiederholt auf eigene Kosten an neue gesetzliche Vorgaben angepasst. Wer rechtskonform investiert hat, konnte sich kaum darauf verlassen, dass seine Kasse wenige Jahre später noch den aktuellen Anforderungen entspricht. Diese ständigen Änderungen schaffen keine Steuergerechtigkeit, sondern staatlich verursachte stetige Kostenbelastungen unter erheblicher Investitionsunsicherheit“, betont Scheftlein. 

Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass infolge der Kassenpflicht rund 114.800 neue Registrierkassen angeschafft werden müssen. Dafür veranschlagt es einmalige Kosten von rund 63,7 Millionen Euro. Hinzu kommen laufende Kosten von mehr als 30 Millionen Euro für technische Sicherheitseinrichtungen, Wartung und Nutzungslizenzen. Bei Unternehmen mit mehreren Verkaufsstellen vervielfacht sich der Aufwand. Die seitens des Ministeriums ausgewiesene rechnerische Gesamtentlastung entsteht aus Sicht der Kammer vor allem durch angenommene Einsparungen beim Papierbon und verdeckt damit die tatsächlichen Mehrkosten der Kassenpflicht.

Auch die digitale Belegbereitstellung wird weitere Investitionen erforderlich machen. Einfache, aber bis heute gesetzeskonforme Kassensysteme, verfügen in der Regel weder über geeignete Kundendisplays noch über die notwendigen technischen Schnittstellen. Sie können häufig nicht nachgerüstet, sondern müssen ersetzt werden. Dass Kunden weiterhin einen Papierbeleg verlangen können, zwingt die Betriebe zudem, auch künftig eine Druckmöglichkeit vorzuhalten.

Aus Sicht der IHK Südthüringen bestehen mit der technischen Sicherheitseinrichtung, unangekündigten Kassennachschauen und der elektronischen Meldepflicht weitreichende Pflichten und Befugnisse, welche der Finanzverwaltung umfassende Kontrollmöglichkeiten ermöglichen. Diese sollten gezielt gegen tatsächlichen Missbrauch eingesetzt werden, statt alle Unternehmen mit einer weiteren Ausstattungspflicht zu belasten.

„Die geplante Registrierkassenpflicht ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro lehnen wir ab. Dass Papierbons künftig nicht mehr verpflichtend ausgedruckt werden müssen, ist richtig. Von einer echten Abschaffung der Belegpflicht kann jedoch keine Rede sein, wenn Unternehmen stattdessen für jeden Geschäftsvorfall einen digitalen Beleg bereitstellen müssen, selbst wenn der Kunde keinen Beleg wünscht. Was als Entlastung verkauft wird, bringt neue technische Anforderungen und zusätzliche Kosten mit sich. Wenn das Vorhaben gegen jede Vernunft nicht gestoppt wird, müssen mindestens die Übergangsfristen erheblich ausgeweitet werden. Über die Bedeutung des Vorhabens für unsere Unternehmer, also einen Misstrauensvorschuss und die Kostenbelastung, machen sich die Entscheider offenkundig keinerlei Gedanken“, unterstreicht Scheftlein.

 

Zur Information

Ab 2028 sollen Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro zum Einsatz einer elektronischen Registrierkasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung verpflichtet werden. Die offene Ladenkasse ist für sie damit nicht mehr zulässig. Entscheidend soll der gesamte Unternehmensumsatz sein und nicht der tatsächlich über die Kasse abgewickelte Umsatz. Damit können auch Betriebe erfasst werden, bei denen Barzahlungen nur eine geringe Rolle spielen.

Zugleich soll die papiergebundene Belegausgabepflicht durch eine digitale Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden. Zwar wird eine langjährige Forderung der IHK-Organisation mit der Abschaffung der Bonpflicht in Papierform bis 30 Euro in Teilen erfüllt, für jeden Geschäftsvorfall müsste allerdings weiterhin ein Beleg bereitgestellt werden, künftig in einem standardisierten elektronischen Format. Der Anspruch des Kunden auf einen Papierbeleg bleibt bestehen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Abschaffung der Bonpflicht findet damit nicht statt. Eine bestehende Pflicht wird durch eine neue digitale Pflicht ersetzt.

Der Referentenentwurf wurde am 7. August 2026 veröffentlicht. Stellungnahmen der Verbände sollen bereits bis zum 13. August 2026 vorliegen. Eine Anhörungsfrist von wenigen Tagen wird der wirtschaftlichen und technischen Tragweite des Vorhabens nicht gerecht.

 

Suhl, 12.08.2026

Dominik Konrad
Referent Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

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