Thüringer IHKs warnen vor erdrückender Bürokratie und höherem Ressourcenverbrauch

Nachhaltigkeit braucht umsetzbare Regeln: Neue EU-Verpackungsvorgaben belasten Unternehmen und Umwelt zugleich

 

Die Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) üben deutliche Kritik an der EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die ab dem 12. August 2026 gilt. Die neuen Vorgaben betreffen nahezu alle Unternehmen in Thüringen, die Verpackungen oder verpackte Waren herstellen, befüllen, importieren, vertreiben oder in der EU bereitstellen – vom Karton über Luftpolsterfolie bis hin zur Palette.

Aus Sicht der Thüringer IHKs wird das Ziel verfehlt, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Materialkreisläufe zu schließen und möglichst einheitliche Vorgaben im europäischen Binnenmarkt zu schaffen. Stattdessen führen die neuen Vorgaben zu rechtlichen Unsicherheiten, undurchsichtiger Bürokratie sowie zu hohen Bußgeldern und machen das Wiederverwenden von Verpackungen praktisch unmöglich. Erforderlich wären deshalb die Aussetzung und grundlegende Überarbeitung der EU-Verpackungsverordnung sowie eine entsprechende Novellierung des deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes.

Anders als die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie muss die PPWR nicht erst in deutsches Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar. Ergänzend regelt Deutschland mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) insbesondere Zuständigkeiten, Verfahren und Kontrollen. Diese Auslegungen sind für die praktische Anwendung in den Betrieben entscheidend.  Der Bund hat das nationale Verpackungsrecht allerdings erst Mitte Juli entsprechend angepasst. „Ein derart umfassendes Gesetz wie das VerpackDG erst kurz vor dem Inkrafttreten der PPWR zu beschließen, ist eine Zumutung für unsere Wirtschaft. Es ist unmöglich, dass sich die Unternehmer in dieser kurzen Zeit auf die neuen Regeln vorbereiten können. Zumal es auch keine Übergangsfristen gibt und Firmen bei Verstößen direkt ab dem 12. August mit hohen Bußgeldern rechnen müssen“, sagen die drei Hauptgeschäftsführer der Thüringer IHKs Dr. Cornelia Haase-Lerch, Dr. Ralf Pieterwas und Marcel Seyfert.

Darüber hinaus müssen Unternehmen beim Export von verpackten Produkten zukünftig einen Bevollmächtigten im EU-Zielland einsetzen, der die entsprechenden Registrierungs-, Melde- und Entsorgungspflichten für das Exportunternehmen übernimmt. „Richtig wäre es, auf europäischer Ebene einen erheblichen und umfassenden Bürokratieabbau zu forcieren. Stattdessen werden neue 

Beauftragten-, Registrierungs- und Nachweispflichten geschaffen. Deshalb braucht es eine Aussetzung und eine grundlegende Überarbeitung der EU-Verpackungsverordnung sowie des Verpackungs-DG. Die nationale Umsetzung muss auch dem Anspruch gerecht werden, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen spürbar zu entlasten“, so die drei Hauptgeschäftsführer weiter.

Zusätzlich steigert die PPWR die rechtliche Unsicherheit beim Wiederverwenden von Verpackungen erheblich. „Die rechtssichere Wiederverwendung von Verpackungen wird durch die PPWR nahezu ausgeschlossen. Es ist unfassbar komplex, die Erzeuger- und Herstellerpflichten zu erfüllen. Es ist davon auszugehen, dass gerade kleine und mittlere Firmen lieber entsorgen als recyceln. Das Ziel der Verordnung, für mehr ökologische Nachhaltigkeit zu sorgen, wird durch ein neues Bürokratie-Monstrum ad absurdum geführt“, meinen die Thüringer IHK-Chefs.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass Bund und EU bis zum 12. August die Verordnungen und Gesetze rund um das Thema Verpackungen grundlegend überarbeiten werden. Unternehmen müssen sich also vorläufig auf die neuen Regeln einstellen und diese so gut wie möglich umsetzen. „Die Thüringer Wirtschaft unterstützt das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Ressourcen effizienter einzusetzen. Nachhaltigkeit kann aber nur gelingen, wenn sie keine Wettbewerbsnachteile für unsere Betriebe durch zusätzliche Steigerung der Standortkosten bedeutet. Gleichzeitig müssen die gesetzlichen Vorgaben verständlich, rechtssicher und in der betrieblichen Praxis umsetzbar sein. Unternehmen benötigen jetzt Unterstützung durch verlässliche Informationen und ausreichend Zeit für die Umstellung“, erklären Dr. Haase-Lerch, Dr. Pieterwas und Seyfert abschließend.

 

Die Thüringer IHKs fordern deshalb:

/ die Aussetzung und grundlegende Überarbeitung der EU-Verpackungsverordnung sowie eine entsprechende Novellierung des deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes

/ Sanktionen, wie Bußgelder bei Verstößen gegen PPWR/VerpackDG, nicht durchzusetzen und Übergangszeiträume für die Umsetzung einzuräumen

/ EU-Vorgaben eins zu eins umzusetzen, ohne zusätzliche nationale Sonderregeln

/ die Herstellung eines klaren, einfachen und verständlichen Rechtsrahmens für die Unternehmer, der bürokratiearm und mittelstandsfreundlich umzusetzen ist

/ die Einführung einer Kleinstmengenregelung, durch die kleine und mittlere Firmen von den Anforderungen durch die PPWR/VerpackDG ausgenommen werden

 

 

Suhl, 06.08.2026

Dominik Konrad
Referent Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

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