Lieferkettengesetz stoppen

IHK Südthüringen lehnt bisherigen Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie ab

Seit einigen Tagen wird die EU-Lieferkettenrichtlinie öffentlich diskutiert, da Bundesfinanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann den bisherigen Entwurf nicht mittragen und Deutschland der Richtlinie nicht zustimmen wird. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen setzt darauf, dass sich die Bundesregierung auf eine ablehnende Position einigt und weitere Belastungen durch verschärfte Lieferkettensorgfaltspflichten von den Unternehmen fernhält.

Die EU plant seit zwei Jahren neben dem bereits bestehenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die Einführung einer Lieferkettenrichtlinie, auch als EU-Lieferkettengesetz bekannt. Im Unterschied zum aktuell geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sieht die EU-Richtlinie vor, dass deutlich mehr Unternehmen als bisher von den Pflichten der Richtlinie betroffen sind und ausführlich über ihre Lieferketten berichten müssten. Mit der geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie wären auch Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Umsatz von mind. 150 Mio. Euro pro Jahr betroffen.

Nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz müssen bereits seit dem 1. Januar 2024 Unternehmen mit mind. 1000. Beschäftigten in ihren Lieferketten die festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Damit soll möglichen Risiken für die Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards durch die Produktion von Gütern vorgebeugt werden.

„Hieran zeigt sich, dass die geplante EU-Regel weit über den Anwendungsbereich der deutschen Regelung hinaus geht, was bei den potenziell betroffenen Unternehmen zu einem vermehrten bürokratischen Aufwand führen würde,“ warnt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. Hinzu kommt, dass die EU-Richtlinie eine zivilrechtliche Haftung für deutsche Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen vorsieht.

Künftig wären auch viele Südthüringer Betriebe als Zulieferer betroffen. Ein metallverarbeitendes Unternehmen, wie es in der Region typisch ist, müsste dann entlang seiner gesamten Lieferkette über die Einhaltung der Menschenrechte berichten. Damit geht für das Unternehmen ein enormer Aufwand einher, zumal dieses nicht jeden Zwischenlieferanten kennt. Insofern zeigt sich hieran die mangelnde Praxistauglichkeit von der geplanten Regelung und es ist zu befürchten, dass den Unternehmen eine nicht zu beherrschende Bürokratielast auferlegt wird. Auch ist nicht auszuschließen, dass infolgedessen KMU indirekt betroffen sein werden.

Die IHK Südthüringen setzt darauf, dass Deutschland an seiner Blockade festhält und somit die europäische Regelung nicht in Kraft tritt. Zudem fordert die IHK Südthüringen die Bundesregierung auf, den derzeit vorliegenden Entwurf zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsvorgaben im Sinne der Unternehmen zu unterstützen und die angedachte Aussetzung der ersten Berichtserstattung im Jahr 2025 im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu erhalten.

Suhl, 5. Februar 2024

Tilo Werner
Tilo Werner
Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International

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