Vorsicht bei Angeboten zur Markenverlängerung
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen warnt aus aktuellem Anlass vor irreführenden Angeboten zur Verlängerung von Markenschutzrechten. Anlass sind Schreiben der in Berlin ansässigen Firma DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG, die sich gezielt an Markeninhaber richtet. Betroffene Unternehmen sollten die Angebote sorgfältig prüfen und im Zweifel direkt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) kontaktieren.
Die IHK Südthüringen mahnt zur Vorsicht bei Angeboten der Firma DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG. Das Unternehmen versendet Schreiben an Markeninhaber, deren Markenschutz nach Ablauf von zehn Jahren in absehbarer Zeit endet. In diesen Schreiben wird die Verlängerung der Schutzdauer angeboten. Das Angebot zum Vertragsabschluss ist so gestaltet, dass möglichst ein offizieller Eindruck entsteht und bei den Betroffenen eine Ähnlichkeit mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angenommen wird.
Wer beim DPMA eine Wortmarke, eine Wort-Bildmarke oder eine andere Marke angemeldet hat, erhält zunächst eine Schutzdauer von zehn Jahren. Nach Ablauf dieser zehn Jahre kann der Markenschutz verlängert werden. Zu diesem Zweck verschickt das DPMA als die zuständige offizielle Institution auch entsprechende Erinnerungsschreiben.
Dieses Vorgehen scheint sich die Firma DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG zunutze zu machen. Unter der Bezeichnung „Ihr Dienstleister in Markensachen“ werden Markeninhaber angeschrieben und auf die Möglichkeit einer Verlängerung hingewiesen. Die Verlängerung soll für zehn Jahre erfolgen. Hierfür wird eine Verlängerungsgebühr in Höhe von 1.300,00 Euro netto gefordert. Diese Gebühren liegen deutlich über denen des DPMA.
Die IHK Südthüringen rät betroffenen Unternehmen, auf das Angebot der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG zu verzichten. Unter kaufmännischen Gesichtspunkten ist es günstiger, die Verlängerung des Markenschutzes direkt beim DPMA zu beantragen. Informationen zur Verlängerung von Schutzrechten, zur Höhe der Gebühren sowie Warnungen vor irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechten sind auf der Internetseite des DPMA unter www.dpma.de abrufbar.
Für Rückfragen steht Ihnen Holger Fischer zur Verfügung: fischer@suhl.ihk.de / Tel. +49 3681 362-114.
Suhl, 6. Februar 2026
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