Steuernummernwechsel macht Anpassungen in Unternehmen erforderlich

Ab sofort werden alle Steuerfälle des Finanzamtes Südthüringen unter der einheitlichen Bundesfinanzamtsnummer 4171 geführt. In diesem Zusammenhang erhalten rund 150.000 Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Sonneberg Mitte Januar 2026 eine neue Steuernummer. Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Suhl sind von dieser Änderung nicht betroffen und behalten ihre bisherige Steuernummer. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen weist auf Auswirkungen auf Rechnungsstellung und Prozesse hin. 

Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige sind gesetzlich verpflichtet, die Steuernummer in den von ihnen ausgestellten Rechnungen anzugeben (§ 14 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz). Durch den Steuernummernwechsel kann es erforderlich werden, bestehende Rechnungsvorlagen, Buchhaltungsabläufe und IT-Systeme zu aktualisieren. Anderweitig können Unternehmen Gefahr laufen, dass ihre Buchhaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung verworfen wird.

Die betroffenen Steuerpflichtigen werden seitens des Finanzamtes postalisch über ihre neue Steuernummer informiert. Mit der Mitteilung ist diese ausschließlich bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt Südthüringen zu verwenden. Für Unternehmen bedeutet dies, dass interne Abläufe sowie externe Kommunikationsprozesse rechtzeitig überprüft und angepasst werden sollten.

Alternativ zur Steuernummer kann weiterhin die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet werden. Diese bleibt auch im Zuge der Umstellung unverändert und bietet damit Planungssicherheit für laufende Geschäftsprozesse.

Es wird empfohlen, die Hinweise des Finanzamtes Südthüringen aufmerksam zu beachten und die notwendigen Anpassungen frühzeitig vorzunehmen, um einen reibungslosen Ablauf im Tagesgeschäft sicherzustellen.

Suhl, 15. Januar 2025

Dominik Konrad
Referent Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

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