Im Bundeshaushalt Steuerentlastungen für energieintensive Unternehmen einplanen

IHK Südthüringen fordert Aufrechterhalten des Spitzenausgleichs und Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß

Am 5. Juli 2023 hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 beschlossen. Darin sind die finanziellen Mittel für die Fortführung des sogenannten Spitzenausgleichs nicht mehr enthalten. Dieser wurde energieintensiven Unternehmen gewährt, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen lehnt diese Streichung entschieden ab.

Durch den Wegfall will Finanzminister Christian Lindner künftig 1,7 Milliarden Euro jährlich einsparen. „Diese Hiobsbotschaft kommt für unsere Südthüringer Wirtschaft zu einem sehr schlechten Zeitpunkt, weil sie durch die hohen Energiepreise im Zuge der noch nicht überwundenen Energiekrise derzeit ohnehin unter Druck stehen“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Die IHK Südthüringen lehnt die geplante Streichung ab 2024 kategorisch ab, denn es ist zu befürchten, dass die energieintensive Industrie durch die dann steigende Stromsteuerbelastung und somit höheren Energiekosten ihre Standorte ins Ausland verlagert.

„Wir fordern nicht nur die Finanzmittel für die weitere Gewährung des Spitzenausgleichs bereitzustellen, sondern darüber hinaus, endlich eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß umsetzen“, so Pieterwas weiter. Hierdurch ist eine europäische Angleichung zu erwarten und somit können Standortverlagerungen der energieintensiven Industrie ins Ausland verhindert werden.

Zur Information: Der Spitzenausgleich wird seit 1999 im Rahmen der Strom- und Energiesteuergesetze zur Entlastung des energieintensiven produzierenden Gewerbes gewährt. Bisher ist die Gewährung des Spitzenausgleichs bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Suhl, 11. Juli 2023

Tilo Werner
Tilo Werner
Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International

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