Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Sargnagel für die Ordnungspolitik

Der Bundestag soll morgen über die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entscheiden. Werden die Regierungspläne Wirklichkeit, so können in Zukunft auch solche Unternehmen zur Offenlegung von Daten sowie Vorgaben für die Vertrags- und Preisgestaltung gedrängt werden, die sich regelkonform verhalten. Der Schaden für den deutschen Wirtschaftsstandort wird nicht ausbleiben.

„Als ostdeutsche IHK haben wir das Modell der sozialen Marktwirtschaft, das von Ludwig Ehrhard begründet und durch Walter Eucken mit dem Prinzip der Ordnungspolitik veredelt wurde, immer bewundert. Denn es hat der Bundesrepublik seit den 50er Jahren einen nicht gekannten wirtschaftlichen Erfolg beschert“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Südthüringen.

Als Gegenentwurf zu staatlich gelenkter Wirtschaft sieht die Ordnungspolitik für den Staat das Setzen von Rahmenbedingungen für freies Agieren der Unternehmen mit einer wettbewerblichen Preisbildung vor. Staatliche Eingriffe in die Unternehmen sind nur für seltene Fälle des Marktversagens vorgesehen.

Unverständlicherweise entfernt sich die deutsche Politik seit geraumer Zeit von ihren eigenen erfolgreichen Prinzipien, indem sie zunehmend dirigistisch in die Unternehmen eingreift. „Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz oder das Hinweisgeberschutzgesetz sind die jüngsten Beispiele dafür, politischen Zielen durch Unternehmenseingriffe zum Durchbruch zu verhelfen. Mit der vorliegenden Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schlägt der Bundestag nunmehr einen weiteren dicken Nagel in den Sarg der Ordnungspolitik ein“, so Pieterwas weiter.

Die vorliegende Novelle dürfte die größte Wettbewerbsreform seit Jahrzehnten bedeuten. Die Kompetenzen des Kartellamtes werden deutlich ausgeweitet. Der Eingriff in vermeintlich marktbeherrschende Unternehmen wird viel früher möglich, als das bisher der Fall war.

Zwar ist es in letzter Minute gelungen, das Kriterium der Störung des Wettbewerbs als Eingriffsbedingung in den Gesetzentwurf zu implementieren. Letztlich bleibt dieses Kriterium jedoch zu vage und unbestimmt, um die zu erwartende Übergriffigkeit des Staates auf den Mittelstand abzuwenden. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wird sich der abzeichnende Kapitalabfluss aus Deutschland verstärken, ausländische Investoren werden zusätzlich zu hohen Standortkosten abgeschreckt. Die schlechte Stimmung im deutschen Mittelstand wird sich ausweiten.

Der Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, Dr. Ralf Pieterwas, äußert sich frustriert: „Wir sind enttäuscht, dass die Bundespolitik nunmehr den letzten Beweis erbringt, den Marktteilnehmern der sozialen Marktwirtschaft, den deutschen Unternehmen, nicht mehr über den Weg zu trauen und sich stattdessen aus Marktwirtschaft und Ordnungspolitik zu verabschieden. Wie es aussieht, hat sich Deutschland aufgemacht, als allmächtiger dirigistischer Staat die Geschicke von Wirtschaft und Gesellschaft zu lenken. Als ostdeutsche IHK wissen wir, wohin dies führen wird“.

Suhl, 5. Juli 2023

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer

Telefon +49 3681 362-301

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