IHK Südthüringen begrüßt wichtigen Baustein für schnellere Genehmigungen

Investitionen in Industrie- und Energieanlagen erfordern regelmäßig Genehmigungen nach dem Immissionsschutz- oder Energierecht. Um diese oftmals langwierigen und komplexen Verfahren effizienter zu gestalten, verfolgt die Landesregierung gemeinsam mit den beteiligten Genehmigungs- und Fachbehörden im engen Austausch mit der Thüringer Wirtschaft einen ressortübergreifenden Ansatz zur Verfahrensbeschleunigung.

„Wir freuen uns, dass die Landesregierung mit dem gestern veröffentlichten Erlass eine sinnvolle Maßnahme für schnellere Genehmigungsverfahren auf den Weg bringt“, sagt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. „Besonders hervorzuheben ist die enge Zusammenarbeit der beteiligten Ministerien und Behörden mit der Thüringer Wirtschaft. Viele Vorschläge aus der Praxis wurden aufgegriffen.“

Die zahlreichen Gespräche und gemeinsamen Veranstaltungen, insbesondere die „BImSch-Praxis-Talks“ der Thüringer Industrie- und Handelskammern mit dem Thüringer Umweltministerium, dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz sowie den Landratsämtern, haben gezeigt, mit welchen Herausforderungen Unternehmen in Genehmigungsverfahren konfrontiert sind. Die dort gewonnenen Erkenntnisse sind in zahlreiche Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung eingeflossen.

Aus Sicht der IHK Südthüringen unterstützt der Erlass insbesondere die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Ein-Monats-Frist für Stellungnahmen der Fachbehörden in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Positiv ist, dass die Genehmigungsbehörde die Einhaltung der Fristen künftig aktiv überwachen und bei Bedarf die zuständige Fachaufsichtsbehörde einbinden kann. Zugleich werden verbindliche Kommunikationswege vorgegeben, wenn Stellungnahmen nicht fristgerecht abgegeben werden können. In diesen Fällen besteht künftig die Möglichkeit, Projektmanager oder Sachverständige einzusetzen, um Verfahren weiter zu beschleunigen.

„Wir begrüßen, dass der Erlass unmittelbar in Kraft getreten ist“, betont Dr. Ralf Pieterwas. „Es kommt jetzt darauf an, die neuen Regelungen konsequent anzuwenden. Zudem sollten die neuen Möglichkeiten auch in laufenden Genehmigungsverfahren genutzt werden können. Eine regelmäßig und kurz getaktete Evaluation muss dazu dienen, die Praxistauglichkeit weiter zu verbessern und gegebenenfalls zusätzliche Instrumente, beispielsweise eine Genehmigungsfiktion, zu prüfen.

 

Suhl, 22.07.2026

Dominik Konrad
Referent Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

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