Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt leider – was Unternehmen jetzt tun müssen

Webinar für Unternehmen am 28. Juni 2023

Am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz sollen Beschäftigte, die auf Missstände in ihrem Unternehmen oder Behörden aufmerksam machen, besser geschützt werden. Für Südthüringer Unternehmen bedeutet dies vor allem mehr Bürokratie, weil sie Personal und Ressourcen für potenzielle Hinweise bereithalten müssen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt einerseits die Schaffung eines einheitlichen Regelwerks gegen Compliance-Verstöße. Andererseits besteht Sorge vor dem Wiederaufleben des Spitzel- und Denunziantentums.

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten werden nun verpflichtet, interne Meldestellen für Hinweise einzurichten. Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten haben für die Umsetzung Zeit bis zum 17. Dezember 2023. Größere Unternehmen müssen die Regelungen bereits bis zum 2. Juli 2023 umsetzen. Arbeitgeber dürfen Hinweisgeber nicht in ihrer beruflichen Tätigkeit benachteiligen. Fühlen sich Beschäftigte Repressalien ausgesetzt, muss der Arbeitgeber gegenüber den Behörden nachweisen, dass von ihm keine Benachteiligungen ausgingen.

Werden die Meldestellen nicht eingerichtet, drohen den Unternehmen empfindliche Bußgelder. Gleiches gilt, wenn sie die Kommunikation behindern oder die Vertraulichkeit nicht gewahrt wird. Die Höhe des Bußgelds kann bis zu 50.000 Euro betragen und in Fällen von Vorsatz gegebenenfalls bis zum Zehnfachen dieses Betrages erhöht werden. Die Bußgeldvorschrift greift ab Dezember 2023.

„Die eigentliche Fehlleistung geht auf die vorherige Bundesregierung zurück, die am 7. Oktober 2019 im Europäischen Rat der Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU zugestimmt hat. Erst danach hat man in Deutschland erkannt, was man durchgewunken hatte: Einen Rechtsakt, der es Mitarbeitern nach Herzenslust erlaubt, tatsächliche oder vermeintliche Compliance-Verstöße z. B. zur öffentlichen Auftragsvergabe, zu Finanzdienstleistungen, zur Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung zu melden, ohne dafür mit Nachteilen belangt zu werden. In Ostdeutschland sind die Erinnerungen noch wach, wie vertrauenszersetzend ein solches Denunziantensystem wirkt. Dies kann den Betriebsfrieden nachhaltig gefährden“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Unternehmer haben nur eine kurze Frist zur Umsetzung
Nachdem die Europäische Union ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beschlossen hatte, ist das Gesetz nach kontroverser Diskussion, in der sich auch die IHK Südthüringen kritisch geäußert hatte, in Kraft getreten. Somit müssen die Unternehmen nun innerhalb kurzer Zeit die geforderten Meldestellen einrichten.

Die IHK Südthüringen bietet interessierten Unternehmen am 28. Juni 2023 um 11:30 Uhr ein kostenfreies Webinar an. Das Webinar informiert über rechtliche Hintergründe des Hinweisgeberschutzgesetzes und gibt den Teilnehmern Tipps, wie sie die neuen Pflichten einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können. Der Link sowie weitere Informationen zum Webinar sind auf der Website der IHK zu finden.


Suhl, 15. Juni 2023

Sabrina Gropp
Referatsleiterin Recht

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