CO₂-Bepreisung: Thüringer Initiative verdient Unterstützung
Mit Bedauern nimmt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen zur Kenntnis, dass der Bundesrat nicht unmittelbar über die Thüringer Initiative zur Aussetzung der nationalen CO₂-Bepreisung positiv entschieden hat. Die Überweisung in die Ausschüsse mag dem üblichen Vorgehen entsprechen. Dieses löst jedoch keines der akuten Probleme von Unternehmen und Arbeitskräften. Wirtschaftliche Herausforderungen lassen sich nicht auf unbestimmte Zeit in Ausschüsse vertagen. Hohe Energiepreise, stetig steigende Standortkosten und eine anhaltend schwache Konjunktur erfordern beherzte Reformen und mutige Entscheidungen.
„Die Thüringer Initiative greift eine Diskussion auf, die aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft dringend geführt werden muss. Effektiver, international eingebetteter Klimaschutz auf Basis abgestimmter marktwirtschaftlicher Instrumente, der Wettbewerbsfähigkeit und ökologische Verantwortung miteinander verbindet, ist ausdrücklich zu unterstützen. Gerade deshalb stellt sich die Frage, welchen zusätzlichen Nutzen nationale Alleingänge bei der CO₂-Bepreisung und den vorverlagerten Klimaschutzzielen in der aktuellen Situation noch entfalten“, sagt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.
Unternehmen reagieren bereits seit Jahren auf hohe Energiepreise mit Effizienzsteigerungen, wenn möglich mit entsprechenden Investitionen, und einem bewussteren Umgang mit Ressourcen. Gleichzeitig führen die nationale CO₂-Bepreisung sowie die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu weiteren Belastungen in wirtschaftlich schweren Zeiten, während mit dem europäischen Emissionshandel bereits Instrumente existieren beziehungsweise weiterentwickelt werden, die auf einen gemeinsamen europäischen Rahmen setzen.
Aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft muss Klimaschutz möglichst dort organisiert werden, wo gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden können. Nationale Sonderwege hingegen schaffen zusätzliche Standortnachteile, ohne dass damit automatisch ein größerer Beitrag zum globalen Klimaschutz verbunden ist. Deshalb ist die Frage nach Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Einbettung in europäische und internationale Lösungen notwendig.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der in der politischen Debatte häufig ausgeblendet wird: Mit jedem Anstieg der Energiekosten wachsen derzeit auch die staatlichen Einnahmen. Während Unternehmen zusätzliche Kosten tragen müssen, verzeichnet der Staat erhebliche Mehreinnahmen.
Vor diesem Hintergrund überrascht die aktuelle Debatte über weitere Verschärfungen im Gebäude- und Wärmesektor. Während Betriebe, Eigentümer und Mieter bereits erhebliche Lasten schultern, wird in manchen Bundesländern, beispielsweise Hamburg, Niedersachsen oder Baden-Württemberg, mit noch weiter vorverlagerten Klimaneutralitätszielen vor 2045 argumentiert.
„Solche Argumente verlieren jegliche wirtschaftliche Realität aus dem Blick und blockieren einheitliche Lösungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Europa. Klimaschutz wird nicht erfolgreicher, indem Zielmarken vorgezogen werden. Entscheidend ist, dass Bedarfe für staatliche Kernaufgaben und erforderliche Investitionen unserer Unternehmen überhaupt erwirtschaftet werden können. Die Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, die Kraft zu behalten, in Transformation, Innovation und neue Technologien zu investieren. Gleichzeitig brauchen Mitarbeiter Entlastung bei der Steuer- und Abgabenlast, damit der Inlandskonsum für unsere Händler wieder Fahrt aufnimmt. Werden die wirtschaftlichen Grundlagen des Standorts immer weiter geschwächt, wird weder investiert noch konsumiert und die Wertschöpfung nimmt weiter ab. Das hat Folgen für die Beschäftigung und den Wohlstand sowie letztlich auch für die Akzeptanz des Klimaschutzes selbst“, betont Dr. Ralf Pieterwas.
Die Thüringer Landesregierung hat mit ihrer Initiative einen wichtigen Impuls gesetzt. Aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft bleibt zu hoffen, dass sich entweder weitere Bundesländer einer sachlichen Debatte über Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Wettbewerbsfähigkeit nicht verschließen, oder die Bundesregierung selbst notwendige Kurskorrekturen vornimmt.
Suhl, 16.06.2026
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