Statement zum Ersten Thüringer Entlastungsgesetz
„Dass die Landesregierung den Bürokratieabbau auf die Agenda gesetzt hat und eine Verständigung auf das Erste Thüringer Entlastungsgesetz gelungen ist, begrüßen wir. Es war allerdings von Beginn an klar, dass das Erste Thüringer Entlastungsgesetz nur wenige wirtschaftsrelevante Vereinfachungen beinhalten würde. Umso bedauerlicher ist es, dass selbst die wenigen vorgesehenen Verbesserungen für die Wirtschaft, wie die Erprobungsklauseln zum Thüringer Vergabegesetz und dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz, im parlamentarischen Verfahren entfallen sind. Das ist unverständlich, denn die geplanten Anpassungen - lediglich als Erprobung - stellten bereits einen Kompromiss dar und hätten den Unternehmen so zumindest kleine Erleichterungen bringen können. Dass die Erprobungsklausel letztlich seitens der Landesregierung nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Kommunen, und damit komplett gestrichen wurde, zeigt die Mutlosigkeit der Politik und untergräbt das Vertrauen in den Prozess der Entbürokratisierung in Thüringen. Erprobungsklauseln stehen für Mut zur Veränderung und Innovation im Entbürokratisierungsprozess. Diese Chance wurde vertan. So kann keine vorangehende Reformpolitik für Thüringen gelingen, die Aufbruch in die Bevölkerung transportiert und Vorbild für Deutschland sein kann. Zwar sind die Mehrheitsverhältnisse im Landtag wie sie sind, aber wenn Kompromisse mit der Opposition dazu führen, dass das Ziel der politischen Arbeit verfehlt wird, machen sich Frustration und Hinterfragen der Sinnhaftigkeit an einer Mitwirkung an politischen Prozessen breit. Natürlich werden wir als IHK den Prozess der Bürokratieentlastungsgesetze dennoch weiterhin konstruktiv begleiten. Allerdings nehmen Resignation und Vertrauensverlust in der Unternehmerschaft mit solchen Erlebnissen weiter zu.“ - Präsident Torsten Herrmann
Suhl, 30.06.2026
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