Europäische Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie bringt neue Belastungen

IHK Südthüringen lehnt Solarpflicht für neue und bestehende Gewerbebauten ab

Nachdem im Januar 2024 in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten ist, hat das europäische Parlament am 12. März 2024 das neugefasste EU- Pendant angenommen. Ziel der europäischen Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie ist es, den Gebäudesektor bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen kritisiert insbesondere die vorgesehene Solardachpflicht für Neubauten.

Diese Vorgabe führt nicht nur dazu, dass bestehende landesgesetzliche Vorgaben angepasst werden müssen. Vielmehr besteht auch die Gefahr, dass im anstehenden Gesetzesänderungsprozess zum deutschen Gebäudeenergiegesetz eine solche Pflicht bundeseinheitlich geregelt wird. „Prinzipiell ist gegen eine bundeseinheitliche Regelung nichts einzuwenden. Jedoch ist die Solarpflicht aus Sicht der Unternehmen abzulehnen, weil bereits heute die hohen Strompreise und immer höhere Anforderungen durch neue Gesetze dazu führen, dass Unternehmen dort, wo dies technisch bzw. baulich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, erneuerbare Energien nutzen. Eine Solarpflicht für Gewerbebauten wird daher abgelehnt. „Stattdessen sollte für Neubauten die Möglichkeit einer Nachrüstung vorgesehen werden. Wir brauchen Anreize und Fördermöglichkeiten, welche die Wirtschaft stärken, anstatt Regulierungsmaßnahmen“, betont Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Er gibt auch zu bedenken, dass eine „verpflichtende Installation bspw. von Photovoltaikanlagen in jedem Neubau“ das Gebot der Technologieoffenheit verletzt. Die solarreichen Gegenden liegen nicht in Südthüringen und oft sind andere Technologien aus technischer bzw. wirtschaftlicher Sicht sinnvoller. „Wir plädieren ausdrücklich dafür, keine politische Festlegung auf eine Technologie zu treffen, sondern den Unternehmen Entscheidungsfreiheit zu lassen, auf welchem Weg das Ziel, Treibhausgasemissionen zu mindern, erreicht werden soll“, so Pieterwas.

Auch ist es kritisch zu sehen, dass die Richtlinie in der jetzt vorgelegten Fassung weit über die Regelungen des deutschen Gebäudeenergiegesetzes hinausgeht. Beispielsweise würde die EU-Richtlinie zu einer erweiterten Betroffenheit führen. So sollen bereits ab 2025 Nichtwohngebäude mit einem Automationssystem ausgerüstet werden, wenn die Heizungs- bzw. Kältetechnik eine Nennleistung von mindestens 70 Kilowatt (kW) aufweist. Im deutschen Gebäudeenergiegesetz liegt die Grenze derzeit bei einer Nennleistung von 290 kW. „Insofern führt die in der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie vorgegebene Grenze von 70 kW zu mehr verpflichteten Unternehmen und für diese zu einem erhöhten finanziellen und administrativen Aufwand,“ gibt Dr. Pieterwas zu Bedenken. Hinzu kommt, dass aufgrund des Fachkräftemangels nicht genügend Betriebe zur Installation solcher Systeme zur Verfügung stehen.

Aus diesen Gründen erwartet die IHK Südthüringen von der Bundesregierung zum einem, in der anstehenden Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes auf die Regelung einer Solardachpflicht für Gewerbegebäude von Unternehmen zu verzichten. Zum anderen sollte die Bundesregierung die Möglichkeit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes dazu nutzen, noch bestehende Unklarheiten, wie bspw. die Auslegungsbedürftigkeit von Schwellenwerten zu beseitigen.

Suhl, 21. März 2024

Dr. Annegret Mordhorst
Referentin Energie, Umwelt und Recht

Telefon +49 3681 362-223

 E-Mail E-Mail schreiben

EU-Gesetzgebung Erneuerbare Energien und Eigenversorgung Kraft-Wärme-(Kälte)-Kopplung Energiesteuern und -abgaben Förderprogramme - Energie EMAS und DIN 14001 Energie/Energiemangement Chemikalienrecht Umweltberatung/Umweltschutz Energierecht Umweltrecht Energieberatung Energieeffizienz Gaspreis Strompreis ThEx StartInno - Innovations- und Strategieoffensive im Thüringer Wald