Nun auch noch die Opposition

IHK Südthüringen zu den Steuerplänen der CDU

Die Wirtschaft leidet unter der Politik. Viele Ampel-Projekte belasten bereits die Unternehmen. Mit ihrem Entwurf zum Besteuerungskapitel für ihr neues Grundsatzprogramm, das der Industrie- und Handelskammer (IHK) vorliegt, zeigt die CDU, das auch sie Unternehmen in erster Linie als Quelle zur Finanzierung von Umverteilung betrachtet. Die IHK Südthüringen beklagt das rapide schwindende Verständnis der politischen Akteure für wirtschaftliche Themen und die Belange der unternehmerischen Leistungsträger.

Unter der Leitung des Bundestagsabgeordneten Spahn und der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut wurde ein Papier zur Steuerpolitik vorgelegt, das Bestandteil des neuen Grundsatzprogramms der CDU werden soll. Derzeit verhandelt die Parteispitze darüber am Comer See. Die Aufregung unter Gewerbetreibenden ist groß. Statt Entlastungen für den Mittelstand strebt die CDU künftig höhere Steuern für Inhaber von Unternehmen an und will die Erben kleinerer Unternehmen der Erbschaftsteuer unterziehen. Die Steuermehreinnahmen sollen zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen und zur Streichung des Solidaritätszuschlags verwendet werden.

„Die Ampel erschüttert mit einem Bündel an Gesetzen die soziale Marktwirtschaft in ihren Grundfesten. Nun entdeckt auch die CDU ihre soziale Seite und will von den Unternehmen nehmen, um den Arbeitnehmern zu geben. Es gilt festzuhalten: Unternehmen sind keine Gelddruckmaschinen und keine Quelle unerschöpflichen Reichtums. Jeder Euro muss verdient werden. Mit ihrer permanenten Entnahme unternehmerischer Erträge verschlechtern Regierung und Opposition die Standortbedingungen. Das geht nur so lange gut, bis sich ein immer größerer Teil der Firmeninhaber für Betriebsaufgabe oder Standortverlagerung entscheidet“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Die CDU strebt Steuererhöhungen für Spitzenverdiener sowie einen Einheitssteuersatz von zehn Prozent in der Erbschaftsteuer an. Die Reform der Erbschaftsteuer würde ein Konglomerat unterschiedlicher Regeln lichten und die Anwendung der Steuer erleichtern. Allerdings unterliegt die Vererbung kleiner Unternehmen derzeit nicht der Besteuerung, wenn die Lohnsumme stabil bleibt. Unternehmen als Garant von Arbeitsplätzen und Wohlstand sind dem Gesetzgeber bisher wichtiger als die Erzielung einmaliger Steuereinnahmen. Immerhin beinhaltet der CDU-Vorschlag die Idee einer bis zu zehnjährigen zinslosen Stundung der Steuerzahlung. Trotzdem: Das Aufbringen der Steuerschuld schwächt die Betriebe.

Die Umsetzung des CDU-Konzepts gibt es nicht zum Nulltarif. Besonders teuer ist die Idee, Arbeitnehmer zu entlasten. Bislang wird für Einkommensbestandteile, die 62.810 Euro übersteigen, der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig. Durch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden Monatseinkommen unter 5.000 Euro besonders stark belastet.Daher plant die CDU, dass der Spitzensteuersatz erst bei einem höheren Einkommen greift und dafür höher ausfällt. Steuersätze weit über 50 Prozent erscheinen nach ersten Berechnungen denkbar, falls die Entlastung finanziell aufgefangen werden soll. Zwar strebt die CDU an, anders als bisher, nicht entnommene Gewinne von Personengesellschaften wie die von Kapitalgesellschaften zu behandeln. Frühere Versuche CDU-geführter Regierungen scheiterten jedoch. Daher ist zu befürchten, dass unter den Spitzensteuersatz nicht nur reiche Leute fallen, sondern auch Gewinne aus Personengesellschaften, die oft wieder investiert werden.

Grundsätzlich besitzt die Idee natürlich Charme: Gewinne, die im Unternehmen bleiben, will die CDU rechtsformneutral mit maximal 25 Prozent belasten. Das ist ein Vorteil des Steuerkonzepts, bewirkt aber sog. Lock-In-Effekte, wenn Ausschüttung und gewinnbringender Einsatz von Gewinnen durch das Steuerrecht unterbunden werden. Außerdem regt die CDU die Streichung der Gewerbesteuer an, die Haupteinnahmequelle der Städte und Gemeinden. An ihre Stelle soll ein regionales Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer treten. Während die Gewerbesteuer nur die Gewerbetreibenden belastet, würden nach dem CDU-Vorschlag auch Einwohner und die freiberuflich tätigen Unternehmer in größerem Umfang zur Finanzierung der Gemeindeleistungen herangezogen.

„Insgesamt betrachtet wirkt die Belastung durch den höheren Spitzensteuersatz jedoch stärker als die Entlastungen auf lokaler Ebene. Gelangen diese Vorschläge ins CDU-Grundsatzprogramm, gefährden politische Entscheidungsträger jeglicher Couleur den Standort Deutschland“, so Dr. Pieterwas.


Suhl, 19. Mai 2023

Dr. Jan Pieter Schulz
Dr. Jan Pieter, Schulz
Referent Volkswirtschaft

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